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Theo Dingermann: Verfallsdaten haben ihren guten Grund. (Foto: Goethe Universität Frankfurt)
Verfallsdatum von Arzneimitteln
Dingermann widerspricht Glaeske
Berlin - Die Einnahme von Medikamenten nach Überschreiten ihres Verfallsdatums kann riskant sein und sollte nicht verharmlost werden. Das betont Prof. Dr. Theo Dingermann, Professor für Pharmazeutische Biologie an der Goethe-Universität Frankfurt/Main, und tritt damit Aussagen von Prof. Gerd Glaeske entgegen.
Glaeske hatte diese Woche in der SAT1.Sendung Akte 20.11 unter anderem zum Thema Verfallsdatum von Arzneien geäußert. Er hatte darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Datum um den Zeitpunkt handele, bis zu dem das Arzneimittel optimal wirkt. Es handele sich um eine Empfehlung – es bedeute nicht, dass das Mittel von einem Tag auf den anderen nicht mehr wirke.
Dingermann stellt sich nun gegen eine öffentliche Verharmlosung des Verfallsdatums. Es sei schlicht falsch, Verfallsdaten als Empfehlung zu betrachten und nur bei äußerlich erkennbaren Qualitätsmängeln, wie zerbröckelten Tabletten, auf die Einnahme verfallener Arzneimittel zu verzichten. Dingermann: „Eine Haltbarkeitsangabe zu einem Arzneimittel ist keineswegs eine Kennzeichnung, die auf eine Verpackung aufgedruckt wurde, weil dort noch Platz war. Im Gegenteil: Diese Angabe ist Teil der Zulassung des Arzneimittels, und sie basiert auf umfangreichen experimentellen Daten.“
Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe sei daran erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die Verkehrsfähigkeit unter anderem dann verliert, wenn das Verfallsdatum überschritten ist.
„Ein Geschäftsmodell, wie es unter dem Label 'Nobody is perfect' für Designer erlaubt ist, ist bei Arzneimitteln aus gutem Grund nicht möglich. Zweite Wahl-Arzneimittel gibt es nicht und darf es auch nicht geben“, betont Dingermann. Er sieht es äußerst kritisch, wenn ein von den Medien so stark nachgefragter Arzneimittelexperte die Relevanz des Haltbarkeitsdatums relativiert. Dies werde von vielen Menschen so verstanden, dass man diese Angabe tatsächlich auch ignorieren könne. „Aus pharmazeutischer Sicht ist dies völlig inakzeptabel und aus rechtlicher Sicht derzeit auch nicht haltbar“, so Dingermann.
Kirsten Sucker-Sket / 09.09.2011, 13:30 Uhr
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Regina Wahl sagt:
13.09.2011 18:16In unserem Rechtsstaat wurde man die Aussage von Prof. Glaeske als Anstiftung zur Körperverletzung bezeichnen!!!
Ilona Weiß sagt:
12.09.2011 16:21Wieviel Blödsinn muß dieser Mann noch verzapfen bis man ihm endlich die Approbation entzieht?
Oder wurde zu seiner Zeit noch keine Pharmazeutische Technologie unterrichtet, dann kann er das natürlich nicht besser wissen und wir tun ihm bitter Unrecht;)
M.R. sagt:
10.09.2011 11:09Meine Empfehlung für Herrn Unfähigkeit Glaeske:
Machen Sie mal ein second-Hand-geschäft mit Arzneimittel auf. vielleicht können damit Ihr Neid zügeln. Verfalldatum spielt sowieso keine Rolle.
Dan sagt:
10.09.2011 09:13Glaeske soll seine Ämter und Titel zur Verfügung stellen.
Soviel wiisenschaftlicher Dummfug muß
Folgen haben!
Ein schönes Wochenende noch.
Dan
alchemist sagt:
10.09.2011 08:51Glaeske hat große medialer Präsenz. Dagegen wird prof. Dingermann's Stelungnahme nur von uns Apothekern gelesen und wir müssen den nächsten neugierigen 200 Kunden erklären, dass was der Versandapopthekenjunkee von sich gegeben hat, weder der wissenschaftlichen Erkenntnissen, noch der gesetztlichen Regularien stand halten. Hier müssen die Kammer, DAV und ABDA zur Klarstellung aktiv werden.
Matthias Dresel sagt:
10.09.2011 02:53Nur mal so angedacht: Testkauf der Kammer. Frage an mich: "Ich habe zuhause noch Tabletten xy, die seit einem Monat abgelaufen sind; die kann ich doch sicher noch einnehmen?"
Antwort:"Natürlich, wenn sie noch nicht zerbröselt sind".
Ich gehe mal davon aus, daß die Kammer diese Beratungsleistung für mich recht unangenehm kommentiert. Dabei habe ich "nur" EINEN Kunden falsch informiert.
Bei Herrn Glaeske war der Multiplikator wohl eher 6-stellig.
Und Vorsatz unterstelle ich ihm auch.
Ob da irgendeine Behörde Handlungsbedarf sieht??
Apotheker B sagt:
09.09.2011 23:02Ich werde immer mehr uneingeschränkter Prof. Dingermann Fan!
Schon das Editorial von vor zwei Wochen in der PZ (´tschuldigung DAZ, das les´ich auch mal) war richtig klasse.
Vorschlag für den Helden der Selbstdarstellung: Eine, vor einen halben Jahr abgelaufene ASS-Brausetablette, so richtig schön mit Essigsäure aufgebläht, für den Kater nach der After-Stage Party. Und es gibt nur noch Antacida im Online-Shop.
Schöne Grüße!
dietmar Frensemeyer sagt:
09.09.2011 22:34Glaeske ist Apotheker.
Glaeske ist somit Mitglied einer Kammer .
Warum bekommt der kein Berufsgerichtsverfahren wegen grob unkollegialem Verhalten?
Warum wird dem nach diesen Bemerkungen
nicht die Approbation entzogen.
Das Verfalldatum von Gleaske ist längst abgelaufen. Wer entsorgt den endlich ?!?!
Christiane Pflug sagt:
09.09.2011 21:18...aus pharmazeutischer Sicht völlig inakzeptabel und aus anderer Sicht auch nicht haltbar...auf wen traf das noch mal zu????? oder hab ich da was durcheinander gebracht :-)
Marco Bubnick sagt:
09.09.2011 21:05Vielen Dank Prof. Dingermann!
Solchen Aussagen einen Experten Glaeske kann man nicht unbeantwortet lassen!
Vielleicht sollte man dem Herrn Glaeske für solche unqualifizierten Aussagen mal das Gehalt kürzen!
Zum Glück gibt es seriöse Wissenschaftler wie Herrn Dingermann die die Sachlage korrekt darstellen!