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Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrag
DAV und ZHP-Online schließen Rahmenvertrag
Berlin - Die rund 15.000 Apotheken, die Mitglied im Deutschen Apothekerverband (DAV) sind und dem Hilfsmittelversorgungsvertrag der Barmer GEK beigetreten sind, können ihre elektronischen Kostenvoranschläge (eKV) für Hilfsmittel an die Barmer GEK ab sofort online über die Healthcare-Plattform ZHP-Online X3 abwickeln. Der Anbieter der Plattform, HMM Deutschland, und der DAV haben einen entsprechenden Rahmenvertrag für die Nutzung abgeschlossen.
Die Online-Plattform organisiert die genehmigungspflichtigen Hilfsmittelversorgungsprozesse der Barmer GEK. Der nun abgeschlossene Rahmenvertrag umfasst die technischen Grundlagen für die Versorgung der Versicherten dieser Krankenkasse mit Hilfsmitteln. Damit sei es den Apotheken möglich, die Hilfsmittelversorgung mit der Barmer GEK online, papierlos und in Echtzeit abzuwickeln, so das Unternehmen. Durch den medienbruchfreien Datenfluss sollen Mehrfachbearbeitungen, Fehlerquellen und zeitliche Verzögerungen entfallen. Arbeitsschritte wie Dokumentation, Schriftverkehr, Datenübertragung, Controlling und Kundeninformation erfolgen automatisch. Für die Übermittlung der eKV zwischen Apotheken und Krankenkasse stehen den Apothekern verschiedene Zugangswege zur Verfügung: Elektronischer Kostenvoranschlag und Versorgung können direkt über ZHP-Online abgewickelt werden. Alternativ stellt die HMM Deutschland den Anbietern von Apotheken-Software über den X3-Standard eine Schnittstelle zur Verfügung, damit diese unmittelbar aus ihrer Branchenlösung den eKV bedienen können.
Wie das Unternehmen mitteilte, registrieren sich die Apotheker für die Anbindung an ZHP-Online X3 unter www.zhp-online.de/registrierung und senden ihre Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag an HMM Deutschland.
Kirsten Sucker-Sket / 20.08.2010, 16:06 Uhr
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