chemiebelastete Lebensmittel

Umwelthilfe darf informieren

Berlin - 11.08.2015, 15:00 Uhr

Nicht nur der Inhalt, auch die Verpackung von Lebensmitteln kann kritisch sein. (Foto: Niki Love/Fotoia)

Nicht nur der Inhalt, auch die Verpackung von Lebensmitteln kann kritisch sein. (Foto: Niki Love/Fotoia)


Nach jahrelangem Rechtsstreit darf die Deutsche Umwelthilfe die Öffentlichkeit über Schadstoffe in Lebensmittel- und Getränkekartons informieren. Dabei geht es um gesundheitsschädliche Druckfarben, die von der Verpackung auf die Lebensmittel übergehen können. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet die Behörden fortan, amtlich festgestellte Prüfergebnisse herauszugeben, wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag mitteilte. Das gelte auch, wenn das betroffene Unternehmen der Ansicht sei, dass die Werte nicht korrekt ermittelt worden seien. Belastet waren den Angaben zufolge Säfte, Müsli, Haferflocken, Mehl, Tütensuppen, Cornflakes, Müsliriegel sowie Reiswaffeln.

In Fruchtsäften und Nektaren hatte die Umwelthilfe Rückstände der Chemikalie Isopropylthioxanthon (ITX) schon 2006 festgestellt. Um Einblick in die amtlichen Kontrollergebnisse begann ein Rechtsstreit mit dem damaligen Bundesernährungsministerium. Als dieses 2008 durch das oberste Verwaltungsgericht zur Herausgabe verpflichtet wurde, klagten betroffene Unternehmen jahrelang gegen das Ministerium, um die Veröffentlichung zu verhindern. Diese Verfahren sind mit dem neuen Beschluss aus dem Juni in letzter Instanz entschieden (Az: 7 B 22.14). Die Umwelthilfe will die Akten aus dem Ministerium jetzt nach und nach aufarbeiten, wie ein Sprecher sagte. 


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