Integritas stoppt Importeure

Keine Bonuspunkte für Apotheken

Berlin - 23.06.2015, 17:30 Uhr

Das Langericht Hamburg hat Bonuspunkte für Apotheken einstweilig gestoppt. (Foto: Bilderbox)

Das Langericht Hamburg hat Bonuspunkte für Apotheken einstweilig gestoppt. (Foto: Bilderbox)


Die Arzneimittelimporteure Kohlpharma und EurimPharm müssen ihre Bonus-Programme „Clever+Programm“ und „EurimSmiles® Plus“ für Apotheker einstellen – jedenfalls vorläufig. Grund sind zwei einstweilige Verfügungen, die Integritas, ein „Verband für lautere Heilmittelwerbung“, gegen die Unternehmen erwirkt hat. Dieser sieht durch die Programme das im Heilmittelwerbegesetz geregelte Zuwendungsverbot und die Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung verletzt. Betroffen sind den Unternehmen zufolge mehr als 8000 Eurim-Apothekenpartner und rund 4000 Kohlpharma-Partner – bei ihnen ist die Verärgerung groß.

Integritas ist ein Verband, hinter dem unter anderem der der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) und der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) stehen. Er versteht sich als Selbstkontrollorgan in der Branche und führt Werbenachkontrollen durch. Nun ist Integritas auf die Programme von Eurim und Kohlpharma aufmerksam geworden, die die Unternehmen schon seit Jahren Apotheken anbieten. In beiden Fällen geht es darum, dass Partner-Apotheken geldwerte Vorteile – etwa in Form von Punkten – erhalten, wenn sie Arzneimittel des jeweiligen Herstellers abgeben. Bei Eurim konnten die Punkte etwa in Bargeld, neue Ware oder Prämien umgetauscht werden. Zudem bot das Unternehmen kostenloses Werbe- und Kundenbindungsmaterial.

Am 9. Juni hat das Landgericht Hamburg zwei einstweilige Verfügungen gegen die beiden Arzneimittelimporteure erlassen. In beiden Fällen wird den Unternehmen untersagt, Apotheken für direkt bei ihnen bezogene abgegebene Rx-Packungen einen geldwerten Vorteil zu gewähren, der 3,15 Prozent über dem Herstellerabgabepreis, höchstens 37,80 Euro, liegt. Eurim wurden zudem weitere Formen der Vorteilsgewährung untersagt, etwa einen Vorteil im Wert von über einem Euro zu gewähren (ausgenommen Barrabatt), wenn ein OTC-Produkt von Eurim abgegeben wird. Die beiden Beschlüsse sind vom Gericht ohne mündliche Verhandlung und ohne Begründung erlassen worden.

Dies ist ganz im Sinne von Integritas. Hier erklärt man, dass die Rechtslage für derartige Fälle schon von mehreren Gerichten aus den unterschiedlichsten Rechtszweigen bestätigt worden sei. Die bestehenden Zuwendungsverbote gelten sowohl für Original-, Generika-Hersteller, Re- und Parallelimporteure als auch Heilberufsträger wie Apotheker. Es gehe keinesfalls darum, dass man Apothekern nicht gönne. Es sei „allein aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit geboten, für die Einhaltung der geltenden Regelungen zu sorgen und auch diejenigen, die die Zuwendungen empfangen, über die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungen bzw. ihrer Teilnahme an diesen Programmen in Kenntnis zu setzen“, erklärt der Verband.

Rechtsmittel angekündigt

Apothekerinnen und Apotheker, die an einem der nunmehr ausgesetzten Programme teilnehmen, will Integritas für die Thematik sensibilisieren. Rechtskräftig sind die beiden Beschlüsse des Landgerichts Hamburg nicht. Sowohl Kohlpharma als auch Eurim haben Widerspruch angekündigt – im Sinne ihrer Apotheken-Partner. Bei Kohlpharma betrachtet man die den Apotheken gewährten Vorteile als Aufwandsentschädigung. Denn bei der Abgabe eines Import-Arzneimittels bestehe ein erhöhter Beratungsbedarf. Bei Eurim ist man insbesondere darüber verwundert, dass das Gericht eine Dringlichkeit angenommen hat, die für einstweilige Verfügungen nötig ist. Schließlich laufe „EurimSmiles® Plus“ schon elf Jahre. Bei Integritas verweist man hingegen darauf, erst kürzlich von dem Programm erfahren zu haben.

Es wird sich zeigen, wie das Gericht über die Widersprüche entscheiden wird. Möglicherweise wird es auch zu Hauptsacheverfahren kommen, sodass eine rechtskräftige Entscheidung eine Weile auf sich warten lassen wird.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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