Vorabentscheidung des EuGH

Blutspende-Verbot für Schwule kann rechtens sein

29.04.2015, 12:45 Uhr

Blutspende: Der Ausschluss von Männern, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, kann rechtens sein. (Foto: ralwel/Fotolia)

Blutspende: Der Ausschluss von Männern, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, kann rechtens sein. (Foto: ralwel/Fotolia)


Luxemburg/Berlin – Der Ausschluss von Männern, die sexuelle Beziehungen zu Männern hatten, von der Blutspende kann unter Umständen rechtens sein. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil entschieden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass ein hohes Übertragungsrisiko für schwere Infektionskrankheiten wie HIV besteht und keine echte Alternative zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus der Empfänger existiert.

Ein solcher Blutspende-Ausschluss könne gerechtfertigt sein, erklären die EuGH-Richter. Allerdings müsse geklärt werden, ob es keine geeigneten Alternativen zu einem Ausschluss gebe. Dies könnten etwa wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Möglichkeiten muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg prüfen. Zudem müssen die Richter Angaben zur Verbreitung von HIV in verschiedenen Bevölkerungsgruppen prüfen.

Die französische Regierung hatte Daten vorgelegt, denen zufolge die epidemiologische Situation in Frankreich einen spezifischen Charakter hat: Fast alle Ansteckungen mit HIV in den Jahren 2003 bis 2008 sind danach auf eine sexuelle Beziehung zurückzuführen und Männer, die sexuelle Beziehungen zu Männern hätten, stellten die am stärksten betroffene Bevölkerungsgruppe. Die allgemeine Inzidenz der HIV-Infektionen war im selben Zeitraum zurückgegangen – nicht aber bei Männern, die sexuelle Beziehungen zu Männern hätten.

Auch in Deutschland gelten Männer, die mit Männern Sex haben, als Gruppe mit erhöhtem Risiko: Laut Robert Koch-Institut entfielen 2013 drei Viertel der ungefähr 3200 HIV-Neuinfektionen auf Schwule. Sie sind daher neben Heterosexuellen mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern oder Prostituierten von der Blutspende ausgeschlossen. Grundlage ist die Beantwortung eines Fragebogens vor der Spende.

Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck hatte vor dem Urteil eine Lockerung des generellen Ausschlusses homosexueller Männer von der Blutspende gefordert. „Es ist richtig, bei Blutprodukten und Bluttransfusionen keine Kompromisse bei der Sicherheit zu machen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Aber Sicherheit heiße auch, dass man Risiken rational benennen und an ihnen und nicht an Vorurteilen die Vorsichtsmaßnahmen ausrichten müsse.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29. April 2015, Rs. C‑528/13


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