Großhandelskonditionen

Skonti: Musterprozess gegen AEP

Berlin - 04.12.2014, 11:37 Uhr


Der Konditionenwettbewerb unter den Pharmagroßhändlern ist und bleibt hart. Doch schon seit einiger Zeit wird die Luft dünner: Skontokürzungen sind gang und gäbe. Könnten die Bedingungen bald noch schlechter für die Apotheker werden? Die Wettbewerbszentrale will jetzt klären lassen, in welchem Rahmen Skonti überhaupt zulässig sind. Der offensiv mit seinen Rabatten werbende, abgemahnte Großhändler AEP erwartet für die Apotheken nichts Gutes.

Der noch junge Großhändler AEP gibt sich in Sachen Konditionen transparent. Die Regel lautet: Für Rx-Produkte bis 70 Euro, die innerhalb von zehn Tage bezahlt werden, gibt es 3 Prozent Rabatt und 2,5 Prozent Skonto. Bei teureren Arzneimitteln sind es 2 Prozent Rabatt und ebenfalls 2,5 Prozent Skonto. Addiert ist die Vorteilsgewährung auf jeden Fall höher als die 3,15 Prozent, die dem Großhandel eigentlich – und ausschließlich – für Rabatte zustehen.

Sind solche „echten Skonti“, die anlässlich einer vorzeitigen Vergütung gewährt werden und über den prozentualen Großhandels-Höchstzuschlag hinausgehen, zulässig oder nicht? Eine klare juristische Antwort gibt es bislang nicht – auch wenn die Skontigewährung der Großhändler gelebte Praxis ist, zumeist allerdings weniger transparent. Darum soll jetzt in der überschaubaren Branche, die bislang nicht durch Rechtsstreitigkeiten aufgefallen ist, durch Gerichte Klarheit geschaffen werden. Die Wettbewerbszentrale sieht sich dabei als neutrale Instanz. Die für den Gesundheitsbereich zuständige Rechtsanwältin Christiane Köber kündigte vergangene Woche Freitag bei einer Veranstaltung der Wettbewerbszentrale an, Musterprozesse führen zu wollen. Nun ist einer in die Wege geleitet.

AEP erwartet für Apotheken nichts Gutes

AEP hätte auf den Rechtsstreit sicherlich gerne verzichtet. Geschäftsführer Jens Graefe spricht von einem „Erdbeben des Pharmahandels“, das nun einsetze. Er fürchtet um das Konditionenniveau, das es für die Apotheker künftig so nicht mehr geben werde. Viele Kooperationen erhielten derzeit Rabatte, Skonti und Funktionsrabatte zusammen – damit könnte bald Schluss sein, meint Graefe. Und er sieht auch noch weitergehende Gefahren: Auch das Direktgeschäft der Apotheker mit Arzneimittelherstellern würde beschnitten, wenn die Gerichte keine zusätzlichen echten Skonti zuließen.

Graefe selbst will aber auch nach der Abmahnung am AEP-Rabattmodell festhalten. Auch wenn er das „Großhandels-Oligopol“ hinter dem juristischen Angriff vermutet: Die Klage versteht er letztlich nicht unmittelbar gegen AEP gerichtet, sondern tatsächlich als klarstellenden Musterprozess. Bis der Fall durch die Instanzen gezogen ist und höchstrichterlich Recht gesprochen ist, kann das ein oder andere Jahr ins Land ziehen. Bis dahin ist jedenfalls kein Großhändler gezwungen, seine Konditionen umzustellen.


Kirsten Sucker-Sket


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