Abmahn-Tsunami wegen Apotheken-Websites

Nicht unterschreiben, aber Impressum kontrollieren

Berlin - 04.12.2014, 14:33 Uhr


Über die deutschen Apotheken rollt eine Abmahnwelle bisher ungekannten Ausmaßes. Der Leipziger Anwalt Christoph Becker hat im Auftrag des Apothekers Hartmut Wagner bundesweit mehrere Tausend Apotheken wegen ihres Online-Auftritts abgemahnt. Die großen Anbieter von Websites für Apotheken, der Wort & Bild Verlag und apotheken.de, raten ihren Kunden dringend, ihr Impressum zu kontrollieren. Die geforderte Unterlassungserklärung sollten sie nicht unterschreiben.

Die beiden Website-Anbieter Wort & Bild („Apotheken Umschau“) und apotheken.de (Deutscher Apotheker Verlag) raten ihren Kunden in Info-Mailings dringend, ihr Impressum auf der Homepage zu kontrollieren und Änderungen an den Anbieter zu melden. Vor allem sollten Apotheker kontrollieren, ob in ihrem Impressum die Rechtsform der Apotheke (e.K., OHG, Einzelunternehmen …), das Handelsregister und die Registernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen sind. Auf diese Punkte beziehen sich wohl die Mehrzahl der Abmahnungen.

Ob der ebenfalls vielfach abgemahnte Punkt „Berufshaftpflichtversicherung“ für Apotheken-Websites überhaupt relevant ist, ist unter Juristen umstritten. Vorsichtshalber sollten dem Betreiber diese Informationen trotzdem übermittelt werden. Außerdem muss das Impressum den Namen des Apothekenleiters, die Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsbezeichnung sowie das Land, in dem diese erworben wurde, die zuständige Landesapothekerkammer inkl. eines Links zu den berufsrechtlichen Regelungen und die Aufsichtsbehörde enthalten.

apotheken.de rät seinen Kunden, die wegen ihrer Website eine Abmahnung erhalten haben, diese auf keinen Fall zu unterschreiben, sondern sich mit dem Kundenservice von apotheken.de in Verbindung zu setzen. Falls der Kunde dies wünscht, übernehmen zwei renommierte, im Wettbewerbs- und Apothekenrecht versierte Rechtsanwälte aus Stuttgart und Köln, Dr. Timo Kieser und Dr. Valentin Saalfrank, die außergerichtliche Vertretung für Abmahnungen, die sich auf von apotheken.de betriebenen Websites beziehen. Kosten entstehen den abgemahnten Apotheken dadurch keine, betont Sarah Wessinger, die zuständige Projektleiterin bei apotheken.de.

Beide Anbieter sind sich in der Einschätzung einig, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind.


Dr. Benjamin Wessinger


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