Internetauftritte abgemahnt

Apotheken im Abmahn-Tsunami

Berlin - 03.12.2014, 15:50 Uhr


Ein Anwalt aus Leipzig mahnt derzeit in großem Stil Apotheken ab. Dabei geht es um Internetauftritte verschiedener Anbieter, darunter apotheken.de, Wort und Bild oder der Webshop von Pharma Privat. Aber auch Inhalte auf eigenen Homepages und Facebook-Seiten werden abgemahnt. Die Aufregung ist groß, einige Apotheken haben ihren Internetauftritt bereits abgeschaltet. Die kurzen Fristen, die der Anwalt setzt, sollten jedoch nicht dazu führen, voreilig Erklärungen zu unterzeichnen.

Tausende Apotheken bundesweit bekommen seit gestern Abmahnungen von Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig - 3000 sollen es insgesamt bereits sein. Er handelt mit Vollmacht und in Vertretung des Inhabers der Schwäbisch Haller Brücken-Apotheke, Hartmut Wagner. Was den Apotheker dazu bewogen haben mag, diesen Tsunami loszutreten, ist unklar. Wer in Wagners Apotheke anruft, landet direkt in der Leipziger Kanzlei. Der Anwalt war für DAZ.online bislang dennoch nicht zu sprechen.

Sehr fragwürdig ist bereits, dass der Anwalt behauptet, sein Auftraggeber betreibe neben seinem Ladengeschäft auch eine Versandapotheke, weshalb er Wettbewerber der abgemahnten Apotheken sei. Allerdings: Weder im DIMDI-Register noch bei der Kammer ist er als Inhaber einer Versandhandelserlaubnis registriert – damit dürfte ihm bereits die Aktivlegitimation, d.h. die Befugnis zur Geltendmachung einer Abmahnung fehlen. Dann wären auch seine inhaltlichen Anschuldigungen gegenstandslos – jedenfalls soweit es um Apotheken geht, die nicht in seiner unmittelbaren Umgebung liegen und als Offizinapotheken mit ihm im Wettbewerb stehen.

Doch der Apotheker und sein Anwalt setzen offenbar auf das schnelle Geld: Innerhalb von sieben Tagen sollen die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgeben, innerhalb von 14 Tagen über 2.600 Euro gezahlt werden. Wer binnen fünf Tagen nachgibt und sich auf einen Vergleich einlässt, kommt mit 2.100 Euro davon – so die Vorstellung des Anwalts. Einige Abmahnschreiben fordern allerdings auch weit höhere Summen ein.

Impressum und Vorbestell-Option im Fokus

Abgemahnten wird unter anderem vorgeworfen, ihr Impressum sei aus verschiedenen Gründen unvollständig. Hier sollten betroffene Apotheken überprüfen, ob sie den Vorgaben des § 5 Telemediengesetz genügen und gegebenenfalls, z.B. ihre Firmierung oder ihre Angaben zur Haftpflichtversicherung, rasch nachbessern.

Einer abgemahnten Apothekerin, die über apotheken.de im Internet auftritt, wird vorgehalten, man könne bei ihr Arzneimittel vorbestellen, die dem Versandverbot unterliegen. Dazu zählen thalidomidhaltige Arzneimittel und unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Arzneimittel wie Fentanyl oder Tilidin. Allerdings handelt es sich bei apotheken.de um eine reine Vorbestellmöglichkeit. Der potenzielle Kunde muss das gewünschte Präparat selbst in eine Maske eingeben. Auf der Webseite wird direkt darauf hingewiesen, dass es sich um eine unverbindliche Vorbestellung handelt. Ein verbindlicher Vertrag kommt bei apotheken.de erst dann zustande, wenn das vorbestellte Arzneimittel in der Apotheke gegen Vorlage des Originalrezepts abgeholt wird. Ein Versand findet in diesem Fall ohnehin nicht statt.

Und es gibt noch weitere Vorwürfe: Beispielsweise werden Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung gerügt, obwohl diese noch gar nicht in Kraft getreten ist. Es soll aber auch Magnetschmuck zum Verkauf angeboten worden sein – was nach jüngster Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts tatsächlich unzulässig wäre.

Dennoch: Die eingeforderte Unterlassungserklärung sollte nicht unterschrieben werden – und ebenso wenig sollte gezahlt werden. Dies rät auch die Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Oppenländer, die mit dem Fall betraut ist. Hier geht man von einem „klaren Fall des Rechtsmissbrauchs" aus. Offensichtlich gehe es einmal wieder darum, mit Abmahnungen Geld zu verdienen.

Wort und Bild hat seine betroffenen Kunden bereits angeschrieben. Von apotheken.de heißt es, auch hier werde noch heute ein Mailing mit Informationen zum weiteren Vorgehen verschickt.


Kirsten Sucker-Sket


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