In Einzelfällen genehmigungsfähig

Gericht erlaubt Cannabis-Eigenanbau

Berlin - 22.07.2014, 13:11 Uhr


Schmerzpatienten, denen außer der illegalen Droge Cannabis nichts gegen ihre Schmerzen hilft, dürfen diese in Ausnahmefällen zuhause selbst zu Therapiezwecken anbauen. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht in mehreren Verfahren von Schwerkranken gegen ein behördliches Anbauverbot. Der Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden.

Alle fünf Kläger wollten in den einzelnen Verfahren gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung erstreiten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken anbauen zu dürfen. Am 8. Juli fand die mündliche Verhandlung statt. Heute wurden die Entscheidungen des Gerichts verkündet: In drei der fünf Verfahren hat das Gericht das BfArM verpflichtet, über die Anträge erneut zu entscheiden. In den beiden anderen Fällen hat es die Klagen abgewiesen. 

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt. 

Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen überwiegend Erfolg. In seiner Begründung betont das Gericht, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese Voraussetzungen gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen bestimmt werden.

In einem Verfahren hielt das Gericht einen gegen den Zugriff Unbefugter gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. In einem weiteren Verfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das Gericht diese beiden Klagen ab. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht in vier der fünf Verfahren die Berufung zu.

Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 22. Juli 2014, Az. 7 K 4447/11, 7 K 4450/11, 7 K 5217/12, 7 K 4020/12 und 7 K 5203/10


dpa/DAZ.online


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