DocMorris-Prämienmodell

Gericht: Weitere 100.000 Euro Ordnungsgeld erforderlich

Berlin - 28.06.2013, 09:27 Uhr


Es wird immer teurer für DocMorris: Das Landgericht Köln hat nun ein weiteres Ordnungsgeld gegen die niederländische Versandapotheke festgesetzt – zu den schon nicht beglichenen ersten 100.000 Euro kommen nun weitere 100.000 Euro hinzu. Anlass gibt das bis zum 24. März 2013 beworbene Bonusmodell, das Kunden für die Rezepteinreichung und die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck eine Prämie von bis zu 15 Euro versprach.

Ende November letzten Jahres hatte die Apothekerkammer Nordrhein beim Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen DocMorris erwirkt. Da die Apotheke ihr Prämienmodell dennoch fortsetzte, erhöhte die Kammer den Druck. Sie beantragte die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Das Gericht erließ den entsprechenden Beschluss – mit 100.000 Euro lag das Ordnungsgeld unerwartet hoch. Nach der Zustellung des Beschlusses an DocMorris im vergangenen März zogen zwei weitere Wochen dahin, ohne dass die Versandapotheke die beanstandete Werbung einstellte. Sodann änderte sie ihr Prämienmodell – indem sie  die maximale Prämie auf 20 Euro erhöhte. Doch dies ist Gegenstand eines weiteren Gerichtsverfahrens.

DocMorris´ Beschwerde gegen den ersten Ordnungsgeldbeschluss wies das Oberlandesgericht Köln zurück. Und auch das Landgericht Köln entschied mittlerweile im Hauptsacheverfahren, dass die 15-Euro-Prämie nicht zulässig war – rechtskräftig ist diese Entscheidung allerdings nicht. Und so wehrt sich DocMorris weiter gegen das Ordnungsgeld. Diese beharrliche Verweigerung veranlasste die Apothekerkammer, einen weiteren Ordnungsgeldantrag zu stellen. Und das Gericht konnte dem Anliegen der Kammer abermals folgen. Diese – auch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln – „vorsätzliche Missachtung der einstweiligen Verfügung durch die Schuldnerin“ rechtfertige ein weiteres Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe, so das Landgericht. Nochmals 100.000 Euro seien „notwendig, aber auch ausreichend“. DocMorris habe das gerichtliche Verbot schlicht ignoriert – und unter Berücksichtigung der „erheblichen Umsätze“ der Versandapotheke sei ein zweites Ordnungsgeld in dieser Höhe erforderlich. Ersatzweise können die Mitglieder des DocMorris-Vorstands übrigens auch in Ordnungshaft gehen – jeder Tag würde ihnen mit 1.000 Euro angerechnet.   


Kirsten Sucker-Sket