Verkaufs-Einzeldaten

Doch kein Zugriffsrecht des Fiskus?

Kassel - 30.04.2013, 12:34 Uhr


Wie weit die Vorlagepflicht von Apothekern bei Betriebsprüfungen geht, bleibt umstritten. Anders als das Finanzgericht Sachsen-Anhalt entschied das Hessische Finanzgericht vergangene Woche, dass die Finanzverwaltung kein Recht auf die Herausgabe der Verkaufs-Einzeldaten aus der Warenwirtschaft eines Apothekers hat.

Ein Apotheker hatte sich gegen die Datenanforderung des Finanzamts Bensheim gerichtlich gewehrt und Recht bekommen. Das Hessische Finanzgericht habe für den einzelnen Warenausgang keine Einzel-Aufzeichnungsvorschrift und damit kein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung gesehen, so Bellinger. Diese Entscheidung sei sowohl für Apotheker als auch den gesamten Einzelhandel „extrem weitreichend“: Die meisten „häufig geradezu absurden Hinzuschätzungen“ des Fiskus würden genau auf dieser Datenbasis begründet. Ihm zufolge laufen derzeit mindestens 300 Betriebsprüfungen gegen Apotheker mit solchen Hinzuschätzungen.

Der Rechtsanwalt und Steuerprüfer geht davon aus, dass der Fiskus ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof anstreben wird, weil das Urteil für ihn „eine mittlere Katastrophe“ sei. Denn: Sollte die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts rechtskräftig werden, hätten bei Betriebsprüfungen von Apotheken alle Hinzuschätzungen, die darauf basieren, dass ein Apotheker die Kassenverkaufseinzeldaten nicht vorgelegt hat, nicht vorlegen will oder kann, keine Grundlage mehr, erklärt Bellinger.

Mitte Januar hatte das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt genau gegensätzlich entschieden: Die Richter erklärten den Datenzugriff auf das apothekerliche Warenwirtschaftssystem im Rahmen eines Eilverfahrens für rechtens. Sie lehnten den Eilantrag des Apothekers, der sich gegen die Vollziehbarkeit des Vorlagebescheids richtete, ab und bestätigten die Forderung des Finanzamts. Vorerst musste er daher seine Daten offenlegen. Die Entscheidung im dortigen Hauptsacheverfahren steht allerdings noch aus – die mündliche Verhandlung soll am 24. Mai stattfinden.


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