DocMorris

LG Köln verbietet neues Bonus-Modell

Köln - 03.12.2012, 11:59 Uhr


Das Landgericht Köln hat der Versandapotheke DocMorris per einstweiliger Verfügung ihr neues Bonus-Modell untersagt. Der holländischen Apotheke wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht, wenn sie es nicht unterlässt, in der Bundesrepublik einen als Vergütung für einen Arzneimittel-Check ausgelobten Bonus in Höhe von bis zu 15 Euro bei der Rezepteinlösung anzubieten oder zu gewähren.

Seitdem die AMG-Novelle im Oktober einen Schlussstrich unter Rx-Boni ausländischer Versandapotheken gezogen hat, ist DocMorris mit einem neuen Rabatt-Modell am Start. Grundsätzlich gibt es nur noch einen Euro pro verordnetem Arzneimittel. Hinzu kommt ein neuer Schwenk: Eine Geldprämie – auch bei Privatrezepten – als „Dankeschön“ für die Mithilfe bei der Qualitätssicherung, sprich der Teilnahme an einem Arzneimittelcheck. Je nach Komplexität der Krankheit können dies bis zu 15 Euro pro Rezept sein.

Die Apothekerkammer Nordrhein hielt diesen neuen Bonus in bekannter Höhe ebenfalls für unzulässig und erwirkte letzte Woche die einstweilige Verfügung gegen DocMorris. Auf sich sitzen lässt der holländische Versender diesen Beschluss voraussichtlich nicht. Es muss sich jedoch noch zeigen, welchen Weg die neue Mutter – die Schweizer Zur Rose AG – im Boni-Umgang einschlagen will. Noch prangt das 15-Euro-Versprechen auf der Webseite von DocMorris.

Im Verfahren vor dem LG Köln hat die Versandapotheke aber schon klargestellt, dass sie ihr Vorgehen für nicht beanstandenswert hält. Sie verweist darauf, dass niederländische Apotheken gesetzlich verpflichtet seien, Dateien mit derartigen Angaben über ihre Patienten und ihre Medikation zu führen. Doch anders als niederländischen Präsenzapotheken sei es Versandapotheken kaum möglich, die Kunden zu solchen Angaben zu veranlassen. Die jetzt ausgelobte Prämie sei gedacht, die Kunden entsprechend zu motivieren - schlicht um den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden zu können. Daher liege keine Kopplung der Prämiengewährung an die Rezepteinlösung vor, heißt es seitens DocMorris.

Dennoch entschied das Gericht in diesem Eilverfahren gegen DocMorris. Und auch der Rechtsvertreter der Apothekerkammer lässt sich von den Argumenten der holländischen Apotheke nicht beeindrucken. Selbst wenn es eine solche Pflicht gebe, bestehe kein Grund, ihr über das umstrittene Prämienmodell nachzukommen.


Kirsten Sucker-Sket