BGH zur Strafbarkeit von Vertragsärzten

Erleichterung bei Ärzten und Industrie

Berlin - 22.06.2012, 14:15 Uhr


Pharmaindustrie und Ärzte sind zufrieden: Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, dass Vertragsärzte keine Beauftragten der gesetzlichen Krankenkassen sind und sich damit auch nicht der Bestechlichkeit strafbar machen können, sei nun „erstmals Rechtssicherheit einkehrt“, freut sich Dr. Holger Diener, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA).

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, sieht durch die Entscheidung die ärztliche Freiberuflichkeit gestärkt. Die Richter hätten „vollkommen richtig festgestellt“, dass niedergelassene Vertragsärzte keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. „Das Wichtigste aber ist, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis wesentlich von persönlichem Vertrauen gekennzeichnet ist“, so Köhler.

Beim FSA, der über die Zusammenarbeit von Pharmaindustrie und Leistungserbringern wacht, betont man, dass dies auch künftig der Fall sein wird: „Der heutige Beschluss ändert nichts an der Tatsache, dass bei der Zusammenarbeit von Pharma-Unternehmen mit Ärzten klare Spielregeln eingehalten werden müssen, um schon den Anschein einer unlauteren Beeinflussung von Beschaffungs-, Therapie- oder Verordnungsentscheidungen zu vermeiden", sagte Diener. Der Fachkreise-Verhaltenskodex der FSA setze für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit allen Ärzten schon seit Jahren hohe ethische Standards. Dabei unterscheide der Kodex nicht zwischen Klinikärzten, bei denen es sich in der Regel schon immer um Amtsträger handelt, und niedergelassenen Ärzten.


Kirsten Sucker-Sket