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Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling: Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Retaxation auf Null ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. (Foto: DAZ)

Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling: Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Retaxation auf Null ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. (Foto: DAZ)

Neues Gutachten

Keine gesetzliche Grundlage für Retaxation auf Null

Stuttgart/Düsseldorf - Die Aussage ist deutlich: Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Retaxation auf Null ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Für die Retaxation auf Null fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Apothekerverband Nordrhein in Auftrag gegebenes Gutachten.

Rechtsanwalt Dr. Heinz-Uwe Dettling befasste sich in diesem Gutachten mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der sog. Retaxation auf Null zulasten von Apotheken in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie Dettling in seinem Gutachten ausführt, erfolge die Retaxation auf Null nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. „Sie setzt keinen Schaden der Krankenkasse voraus, fügt den Apotheken aber stets Schaden zu“, heißt es in dem Gutachten. Die vom Bundessozialgericht geschaffene Retaxation auf Null geschaffene „Vermögensstrafe“ bilde dabei einen Fremdkörper in unserer Rechtsordnung, in der Fragen des Vermögensausgleichs von Fragen der Sanktionierung getrennt behandelt werden. 

Ganz klar macht Dettling in seinem Gutachten: „Für die Retaxation auf Null fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage.“ Mit seiner Rechtsprechung dazu überschreite das Bundessozialgericht die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung. 
Hinzu kommt, so Dettling, dass eine Retaxation auf Null auch die Merkmale einer Strafe erfüllt; der Retaxation auf Null fehle es jedoch an der für eine Strafe notwendigen gesetzlichen Grundlage. 

Einen Überblick über die Ergebnisse des Gutachtens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Retaxation auf Null zulasten von Apotheken in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlichen wir in der kommenden Ausgabe der Apotheker Zeitung vom 6. Februar. 

Peter Ditzel / 31.01.2012, 14:51 Uhr

Kommentare:

Achim Müller sagt:
01.02.2012 10:01

Endlich kommen die da oben auch darauf, dass wir kleinen Apotheker (scheinbar ohne jede Lobby) seit Jahren besch... wurden. Bekomme ich mein Geld etwa jetzt wieder? Dann ist ja vielleicht von dem Erstattungsbetrag ein kleiner Urlaub drin. Nein, soweit wird es sicher nicht kommen. Und ich zumindest habe auch nicht die Zeit und das Personal, mein Recht zu erstreiten.
Aber immerhin: besser spät als nie.
So kann ich wenigstens zukünftigen Retaxationen etwas gelassener entgegensehen.

Drinhaus sagt:
31.01.2012 20:13

Weshalb hat es solange gedauert, zu dieser willkürlichen, mitunter existenzbedrohenden Strafmaßnahme ein Gutachten erstellen zu lassen?
Zunehmend mehr Apotheken haben angesichts der enormen Retaxgefahr mittlerweile schwere Bedenken teuere Verordnungen zu versorgen. Nach entsprechend positiven Stellungnahmen aus der Politik, sind jetzt Nägel mit Köpfen gefragt! Eine gesetzliche Regelung könnte diese nicht legitimierten Null-Retaxationen wohl schneller beenden, als ein entsprechend positives Urteil zur "Sammelklage", die sich zudem nur auf die "Nichtabgabe von Rabattarzneien" und die teilnehmenden Kassen bezieht.

iPille sagt:
31.01.2012 18:22

Na Herr Dettling,

dann hoffen wir mal, dass sich Ihre Rechtsauffassung durchsetzt. Leider habe ich da so meine Zweifel im allgemeinen, aber hier hoffe ich wirklich, es möge so kommen.

Servus iPille

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