Sie sind hier: Tagesnews-Recht > News

Recht

Die elektrische Zigarette sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff. (Foto: www.vitasmoke.de)

Die elektrische Zigarette sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff. (Foto: www.vitasmoke.de)

Entscheidung zu E-Zigaretten

Warum Steffens vorerst weiter warnen darf

Stuttgart - Dass E-Zigaretten grundsätzlich dazu geeignet sind, zu Therapiezwecken eingesetzt zu werden, rechtfertigt nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ihre Einordnung als Funktionsarzneimittel. Das Gericht hält daher die Warnung der nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vor E-Zigaretten für vertretbar.

In dem Verfahren war eine Produktionsfirma und Vertreiberin von E-Zigaretten gegen das Land Nordrhein-Westfalen vorgegangen. Die Antragstellerin wollte die Warnungen der Gesundheitsministerin Barbara Steffens vor E-Zigaretten und die Einordnung des eigenen Produktes als Arzneimittel im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagen lassen. Am 16. Januar lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag per Beschluss ab. Nun liegen auch die Gründe vor.

Die Einordnung der E-Zigarette als Arzneimittel stellte für die Kammer keine – für eine Untersagungsanordnung erforderliche – unvertretbare Einschätzung dar. Zwar lehnten die Richter die Einordnung als Präsentationsarzneimittel ab, weil die streitige E-Zigarette nicht zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sei. Allerdings spreche einiges dafür, dass schon die Eignung eines Einsatzes zu Therapiezwecken die Einordnung als Funktionsarzneimittel rechtfertige. Entscheidend sei dafür, ob mit dem Erzeugnis die menschlichen Funktionen durch eine pharmakologische Wirkung, also einer Wechselwirkung zwischen Bestandteilen des Stoffes und einem körpereigenen Zellbestandteil, beeinflusst werden können. 

Aus den vorgelegten Informationsunterlagen ergab sich für das Inhalieren der E-Zigaretten eine solche Beeinflussung. Nikotin wirke stimulierend auf nikotinerge Acetylcholinrezeptoren, beschleunige den Herzschlag, bewirke eine Verengung der Blutgefäße mit nachfolgender Blutdrucksteigerung und verringere außerdem den Appetit, so die Richter. Dies gelte auch bei der geringen Menge Nikotin in den E-Zigaretten. Die Erheblichkeitsschwelle, die zum Ausschluss aus dem Arzneimittelbegriff auch beim Vorliegen einer pharmakologischen Wirkungen führe, sei nicht unterschritten: Nach Angaben der Antragstellerin seien auch starke Raucher in der Lage, ohne Entzugserscheinungen auf die elektrische Zigarette umzusteigen, weil sie dabei die benötigte Menge an Nikotin erhielten.

Letztendlich sahen die Düsseldorfer Richter in den E-Zigaretten auch keine Erzeugnisse im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes, die nicht dem Arzneimittelgesetz unterfallen. Weder die E-Zigarette noch das Liquid bestünden ganz oder teilweise aus Tabak. Der im Liquid enthaltene Nikotinanteil sei zwar aus Tabak gewonnen worden, lasse das Produkt aber nicht zu einem Tabakerzeugnis werden, so die Kammer. Die E-Zigaretten seien darüber hinaus nicht zum Rauchen, Kauen oder anderweitigem oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt, denn die Inhalation eines Dampfes könne mit dem oralen Gebrauch fester Stoffe nicht gleichgesetzt werden.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Wie das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigte, ging am 23. Januar die Beschwerde der Antragstellerin ein.

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 2012, Az. 16 L 2043/11)

Juliane Ziegler / 30.01.2012, 14:38 Uhr

Kommentare:

12  nächste 
Ina sagt:
26.03.2012 18:40

Laut Oberverwaltungsgericht bedarf Euer Bericht nun einer Ergänzung. Zitat: "Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.
Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. "

Gilbertbodley sagt:
16.02.2012 15:15

Ich war über 25 Jahre Pfeifenraucher.Seit November bin ich E-Dampfer und fühl mich tausendmal besser als mit den Pyro´s. Die Taqbalindustrie bekommt von mir keinen Cent mehr.

E-Dampfer sagt:
02.02.2012 23:11

Ganz einfach meine Lieben Dampferfreunde!

Alles was unserem MafiaStaat Kohle einbringt zählt!
Tabaksteuer bringt Kohle rein und tötet die Raucher früher.. Damit werden nämlich 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen!! 1. Kohle 2. Rentenproblem weniger! Evtl keine Altersarmut wenn wir alle fleißig weiter rauchen! Als rein mit dem Dreck!! Jetzt gibts mal was tolles! Aber es wird ja direkt negativ geredet!

Freunde lasst euch nicht weiter abzocken und versklaven! Wenn ihr könnt, wandert aus!!

Eeeeeeekelhaft diese Politik!!!

Dietmar Baumester sagt:
02.02.2012 13:24

Habe noch einen interessanten Stoff gefunden, der bei erhöhter Dosierung wirkt wie folgt:

Zitat

"Systemisch führt die überhöhte Aufnahme von **** zu Störungen im Elektrolythaushalt. Die Konzentrationserhöhung im Blut führt zur Zunahme des Blutvolumens bei gleichzeitiger Dehydratisierung der Gewebe und Störung der Nierenfunktion (Reduktion der Ausscheidung von Flüssigkeit). In der Folge können Muskelschwäche, Blutfülle in den Gefäßen und im Hirn, Veränderungen der Blutgerinnung, Anstieg des Blutdrucks, weitere Herz-Kreislauf-Reaktionen und nervale Störungen auftreten. In schweren Fällen sind Kollaps, Krämpfe, zerebrale Ödeme oder Lungenödem möglich."

und

"Es gibt keine Hinweise, dass **** beim Menschen mehr...

Ex-Tabaksteuerzahler sagt:
01.02.2012 15:52

Bin jetzt schon seit 4 Monaten rauchfrei und ohne Atemwegsbeschwerden - dank der e-zigarette. Tue ich nun etwas illegales? Soll ich wieder mit dem Tabakrauchen anfangen, ist es das, was die Politik will?

Dampfen statt Rauchen sagt:
01.02.2012 01:30

Hallo ich frag mich die ganze zeit warum nicht mal ein vergleich gemacht wird zwischen tabakzigaretten und e zigaretten dann würde die tabakzigarette auch in Apotheken verkauft werden müssen.
Aber von normalen Zigaretten wird nichts aber auch gar nichts mehr gesprochen als wenn die nichts anrichten würden ich denke bei einem vergleich würde die Tabakzigarette untergehen und damit auch Die tabaklobby und millarden von steuergeldern

Apotheker B sagt:
31.01.2012 20:55

Ja natürlich steigt insbesondere der Preis der E-Schnuller, aber dafür gibt es als kleines Schmankerl ein Feuerzeug gratis dazu.

Simone sagt:
31.01.2012 20:00

Schade.Vermutlich übles Zusammenwirken zwischen der Tabaklobby, die erhebliche Gewinne entschwinden sieht und der leider sattsam bekannten Lust der Grünen am Bevormunden des Bürgers bis in die privatesten Bereiche hinein. Nach mehr als fünfzig Raucherjahren komme ich seit vier Monaten prima ohne "echte" Zigaretten aus, habe keinen Raucherhusten mehr und sättige nicht mehr meine Umgebung mit dem stinkenden Qualm.
Was würde sich denn ändern, wenn die e-Zigarette als Arzneimittel in Apotheken verkauft würde? Richtig, nur der Preis. Also Gewinne für die Apotheker, vermutlich Steuern für Vater Staat und viele "reumütige" Rückkehrer für die Tabaklobby, weil ihnen der Preis zu hoch wird.

Godam sagt:
31.01.2012 11:15

Wollen wir jetzt ernsthaft (e) zigaretten in unseren apotheken verkaufen?

Peter sagt:
31.01.2012 10:36

Hallo,

ich bin innerhalb von zwei Wochen von teilweise über 40 Zigaretten, auf 3 - 4 am Tag!!! IdR. sind es morgens, die ersten zwei und am Abend, die letzten zwei. Bei der E-Ziggi, nur sehr wenig Nikotin und es funktioniert sehr überzeugend.

MfG.

12  nächste 

Kommentar abgeben:

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

 

 

Sie können die News auch als RSS-Feed abonnieren:

RSS-Feed Tagesnews Alle

RSS-Feed Tagesnews Recht

 Hier finden Sie weitere Informationen zum RSS-Feed der DAZ.online.