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BGH-Urteil zu Apotheken-Pick-up

Linda sieht Vorteil24-Modell gestärkt

Berlin - Die Apothekenkooperation Linda sieht durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zum deutsch-ungarischen Apotheken-Pick-Up-Modell auch das von einigen Linda-Apotheken genutzte Vorteil24-Konzept gestärkt. Zwar seien die beiden Pick-up-Modelle nicht undifferenziert miteinander vergleichbar. Soweit der BGH aber die Frage bejahe, ob die in der deutschen Apotheke rund um das „Pick-up“ durchgeführten Tätigkeiten „apothekentypisch“ seien, betreffe dies auch Vorteil24.

Vergangene Woche hat der Bundesgerichtshof (BGH) die wettbewerbsrechtliche Klage gegen ein in im bayerischen Freilassing betriebenes Apotheken-Pick-Up-Modell abgewiesen. Auch wenn die Urteilsgründe noch nicht vorliegen und auch die Pressemeldung des BGH auf diesen Punkt nicht explizit eingeht, sieht Linda sich durch die Karlsruher Richter bereits bestätigt, dass Apotheken-Pick-Up kein apothekenfremdes Geschäft im Sinne der Apothekenbetriebsordnung ist. Vielmehr sei die Vermittlungstätigkeit mitsamt dem Beratungsangebot der deutschen Apotheke „apothekentypisch“. Soweit Vorteil24-Gegner bislang auf dieser Schiene argumentiert haben, sieht man sich bei Linda nunmehr auf der sicheren Seite.

Linda-Sprecherin Vanessa Bandke verweist darauf, dass sämtliche juristische Angriffe gegen Vorteil24 bislang im Sande verliefen. Vor allem die Apothekerkammer Nordrhein und die Wettbewerbszentrale beäugen das Konzept der holländischen Montanus Apotheke, die ihre Pick-up-Variante exklusiv den Linda-Apotheken zur Verfügung stellt, schon lange kritisch. Sie konnten aber juristisch noch keinen Erfolg für sich verbuchen. Ein weiterer Angriffspunkt ihrerseits ist, dass auch hier ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung stattfinde, wenn auf Rx-Präparate Boni gewährt werden, da die Arzneimittelabgabe in der deutschen Apotheke stattfinde. Eine solche Konstellation hatte der BGH im letzte Woche entschiedenen Fall angenommen. 

Doch bei Linda sieht man hier einen Unterschied zum ungarischen Pick-up-Modell. Bei Vorteil24 beziehe der Kunde die Arzneimittel nämlich direkt bei der Montanus Apotheke. Vertragspartner sei die niederländische Apotheke, während die deutschen Linda-Apotheken lediglich eine Vermittlungsleistung und auf Wunsch des Kunden eine Beratung erbringen. Die Abgabe der Arzneimittel erfolge durch die niederländische Montanus Apotheke. Im bayerisch-ungarischen Fall stellte der BGH dagegen klar, dass die Abgabe durch die inländische Apotheke erfolge. Dies führte auch dazu, dass die Karlsruher Richter den Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung problemlos bejahen konnten.

Die Vorteil24-Gegner könnten die BGH-Entscheidung nun wieder für ihre Argumentation nutzen. Würde man eine Abgabe der aus Holland geschickten Arzneimittel durch die Linda-Apotheken bejahen, müsste man zur Beantwortung der Frage, ob das deutsche Preisrecht Anwendung findet, nicht auf die hierzu anstehende Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe bzw. den Gesetzgeber abwarten. Bekanntlich plant auch die christlich-liberale Regierungskoalition eine gesetzliche Klarstellung, dass nach Deutschland versendende Apotheken ebenfalls die Arzneimittelpreisverordnung zu beachten haben. 

Wie auch immer die anhängigen Verfahren gegen Vorteil24 ausgehen werden. Für Linda ist vor allem eines von zentraler Bedeutung, betont Bandke: dass für die öffentlichen Apotheken und ausländischen Versandapotheken faire bzw. gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Daher biete man den Kooperationsapotheken auch das Vorteil24-Modell an. Hiermit können sie „den ausländischen Versandapotheken im Wettbewerb auf Augenhöhe begegnen“. 

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Kirsten Sucker-Sket / 17.01.2012, 14:51 Uhr

Kommentare:

Gunnar Müller/ Detmold sagt:
19.01.2012 13:34

Klar "müllert's",

vor allem bei SOLCH schlaffen Kommentaren wie Ihrem und unter dem Deckmantel der bequemen Anonymität !

Der Arzneimittel-"Markt" - auch der sozialste - endet da, wo die Abgabe an den Patienten/Verbraucher persönlich erfolgt
- in den Apotheken-vor-Ort mit deren bedarfsweisen Auslieferungsservice!

Diese Leistung bringen NUR die "Apotheken" !

Bei all den anderen anonymen Bestell-"Lösungen" geht es ob mit alt- oder neo-liberalem Anstrich lediglich um den blanken Kommerz
- und der hat mit verantwortlichem Handeln im Sinne der Gesundheit der Bevölkerung und Fürsorge für den Patienten nichts zu tun.

Deshalb noch einmal und voller Überzeugung:

Weg mit dem Versand mehr...

Müllerts schon wieder? sagt:
18.01.2012 17:27

Welche Beratung in welcher Apotheke meinen Sie? Welche Botenzustellung erfolgt mit Beratung?
Wen wollen Sie überzeugen, der Kunde macht sich täglich ein Bild von der Beratung in der Apotheke. Da die Bera tung so gut ist, bestellt keiner mehr in der Versandapotheke.

Gunnar Müller / Detmold sagt:
18.01.2012 12:31

Es ist für mich nicht einzusehen, warum ich mit jedem neuen Gesundheitsgesetz auf's Neue "enteignet" werde kann -
der Gesetzgeber aber Verfassungsgrundsätze bemüht, um zu verhindern, daß der § 11a Apothekengesetz wieder abgeschafft wird ...... !

Das GENERELLE, bereits durch das Geschäftsmodell vorgegeben anonyme Bestellen und Zustellen von verschreibungspflichtigen UND apothekenpflichtigen Arzneimitteln und jedes sich daraus ableitende inländische UND ausländische "Modell" ist wegen der Verletzung des in Deutschland obligaten Beratungsprinzips faktisch UNRECHT !

Eine Abgabe OHNE Beratung und damit unter rein kommerziellen Gesichtspunkten widerspricht dem § 1 Bundes-Apothekerordnung !

Ein weiteres Aufrechterhalten des § mehr...

burn out sagt:
18.01.2012 10:24

Das hatten wir schon mal mit dem auf Augenhöhe begegnen. Damals war es der Großhandel. Die großen Umsatzstarken Apotheken können vielleicht auf Augenhöhe verhandeln. Da tut es auch dem Gr0ßhandel weh, wenn ein Kunde absagt. Die kleineren bekommen die Konditionen diktiert. Wer hat also den Vorteil?

pn sagt:
18.01.2012 09:29

...und ich dachte, wir apotheker wären schlau.
sägt weiter an dem ast, auf dem ihr sitzt!!

Bernd Küsgens sagt:
17.01.2012 18:30

Zum Vorschlag von Apotheker 55:

Super Idee.
Auch ich biete 1€.

sj sagt:
17.01.2012 16:22

phönix ist immer der Feind der Apotheke gewesen,fast alle andere GH eigentl.auch

sj sagt:
17.01.2012 16:22

phönix ist immer der Feind der Apotheke gewesen,fast alle andere GH eigentl.auch

Apotheker55 sagt:
17.01.2012 15:22

die Lindas können die Rezepte auch gerne zu mir schicken. Ich geb denen dann auch 1 Euro pro Rezept. Und den Kunden Rabatt.

WAS SOLL DER SCHWACHSINN??????
Warum soll ich meine Kunden an eine andere Apotheke verweisen und dann auch noch die Arbeit haben und die andere den Gewinn???

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