EU-Richtlinie zur Patienteninformation

EU-Verbraucherschützer nicht zufrieden

Berlin - 17.10.2011, 11:43 Uhr


Die europäische Verbraucherorganisation BEUC zeigt sich besorgt über die von der EU-Kommission geplanten Regelungen zur Patienteninformation für Rx-Arzneimittel: Sie ermöglichten eine „versteckte Werbung“, beklagt der Verband.

Vergangene Woche veröffentlichte die Europäische Kommission ihre überarbeiteten Vorschläge zur Patienteninformations-Richtlinie: Danach bleibt das bereits geltende Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten. Außerdem wird festgelegt, dass nur bestimmte Informationen über Rx-Arzneimittel und die Veröffentlichung dieser nur unter Einhaltung konkreter Kriterien zulässig sind. „Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf es nicht geben“, so der Europaabgeordnete Dr. med. Peter Liese.

Der europäische Verbraucherverband BEUC zeigt sich dennoch besorgt, dass Patienten zukünftig „versteckter Werbung“ ausgesetzt sein könnten: insbesondere weil Pharmaunternehmen weiterhin selbst entscheiden können, über welche Arzneimittel und welche Indikationen sie informieren. Dies werde dazu führen, dass vor allem über profitable Medikamente informiert werde, befürchtet die BEUC. Auch sei es den Pharmaunternehmen weiterhin möglich, ihre Informationen an Arztpraxen und Apotheken zu verteilen, die diese an die Patienten weitergeben können.

Unmittelbar von der Industrie an den Verbraucher gehende Informationen müssen laut Richtlinie genehmigt werden, um auszuschließen, „dass Pharmafirmen beispielsweise die Nebenwirkungen verharmlosen und die Wirkung übertrieben positiv darstellen“, so Liese. Das Genehmigungsverfahren sei jedoch kostspielig und sehr aufwendig, so BEUC: Die Richtlinie sehe vor, dass das Informationsmaterial innerhalb von 60 Tagen überprüft werde - dann gelte es als genehmigt. Zu befürchten sei daher, dass bei großen Mengen an zu prüfendem Material dieses ungeprüft als genehmigt gelten könnte, sollten die Genehmigungsbehören überlastet sein.

Monique Goyens, Generaldirektorin von BEUC, zu den neuen Richtlinien: „Wir fordern die europäischen Gesetzgeber auf, das Recht des Verbrauchers auf hohe Qualität und unvoreingenommene Gesundheits-, Medikamenten- und Krankheitsinformationen zu garantieren.“ Es sei an ihnen, den Unterschied zwischen Information und Werbung in einer kommerzialisierten Gesellschaft besser zu verdeutlichen.

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Juliane Ziegler