AOK-Ausschreibung

Neue Rabattverträge können zum 1. Juni starten

Berlin - 10.05.2011, 14:59 Uhr


Kurz vor knapp hat es doch noch geklappt: Wie die AOK Baden-Württemberg heute mitteilte, können die neuen bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge wie geplant zum 1. Juni in Kraft treten. Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf habe am 9. Mai in vier Entscheidungen Anträge von Pharmaunternehmen gegen Zuschläge durch die AOK-Gemeinschaft abgewiesen, so die Kasse.

„Mit dieser Entscheidung hat das oberste zuständige Zivilgericht endgültig bestätigt, dass auch das neue Ausschreibungsverfahren der AOKs in allen Einzelheiten und auch unter den seit Jahresanfang geltenden neuen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zu beanstanden ist“, freut sich Dr. Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Chefverhandler für die bundesweiten AOK-Rabattverträge. Seit Anfang des Jahres sind für Streitigkeiten rund um Rabattverträge wieder ausschließlich die Zivilgerichte zuständig.

Anders als in den bisherigen Ausschreibungen haben die AOKs in ihrer sechsten Ausschreibung jeden der 80 Wirkstoffe in jeweils sieben Gebietslosen ausgeschrieben – zuvor war die Republik in fünf Gebietslose aufgeteilt. Wie bisher kommt auch diesmal nur ein Bieter pro Wirkstoff und Gebietslos zum Zuge. „Dieses Verfahren kommt in erster Linie den Patienten zugute“, erklärt Hermann. AOK-Versicherte könnten so sicher gehen, dass sie in der Apotheke über mindestens zwei Jahre Vertragsdauer immer das gleiche Medikament erhalten. Das AOK-Vorgehen diene aber nicht nur der Patienten-Compliance, sondern gebe auch den Vertragsunternehmen ein „Maximum an Planungssicherheit“.

Pharmazeutische Unternehmen hatten die 6. AOK-Ausschreibung mit insgesamt 20 Nachprüfungsverfahren überzogen. Lediglich hatten die AOKs bereits wie geplant im Januar erteilen können. Die Pharmaunternehmen hätten „taktisch auf Zeit gespielt“, um einen pünktlichen und geordneten Start der neuen Verträge zu verhindern, sagt Hermann. Doch nach den nun ergangenen OLG-Entscheidungen könnten die AOKs alle blockierten Zuschläge für die 6. Vertragstranche erteilen. Das betrifft insbesondere sehr umsatzstarke Medikamente wie den Blutfettsenker Simvastatin oder das Magenmittel Omeprazol.

Die AOK beziffert ihre Einsparungen durch die neuen und die noch laufenden Rabattverträge auf bis zu 720 Millionen Euro in diesem Jahr. Hätte die AOK nun nicht noch in letzter Minute das Ruder für sich herumreißen können, hätte es schlechter ausgesehen: Unter den 80 in der sechsten Tranche ausgeschriebenen Wirkstoffen befinden sich 63, die nur noch bis Ende Mai unter Rabattvertrag stehen.


Kirsten Sucker-Sket