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Da die Schiedsstelle schon vor der schriftlichen Urteilsverkündung durch das Sozialgericht Berlin Berufung angekündigt hatte, geht Gerichtssprecher Dr. Marcus Howe davon aus, dass es „noch Jahre dauern kann“, bis das endgültige Urteil zum Apothekenabschlag 2009 feststeht.
DAZ.TV zum Apothekenabschlag 2009
Gerichtssprecher: Endgültiges Urteil dauert noch Jahre
Berlin - Berlin – Das Berliner Sozialgericht hat die Festsetzung des Apothekenabschlages für das Jahr 2009 aufgehoben und die Schiedsstelle verurteilt, einen höheren Betrag als 1,75 Euro festzulegen. Jetzt geht das Verfahren in die nächste Instanz: Da die Schiedsstelle schon vor der schriftlichen Urteilsverkündung durch das Sozialgericht Berlin Berufung angekündigt hatte, geht Gerichtssprecher Dr. Marcus Howe davon aus, dass es „noch Jahre dauern kann“, bis das endgültige Urteil zum Apothekenabschlag 2009 feststeht.
- DAZ-TV-Interview mit Dr. Marcus Howe, Pressesprecher und Richter am Sozialgericht Berlin
Das Sozialgericht Berlin hat den Schiedsspruch zum Apothekenabschlag 2009 aufgehoben, weil das Gericht der Auffassung ist, dass der Schiedsspruch „gravierende Mängel“ enthält. Das sagte Gerichtssprecher Dr. Marcus Howe im Gespräch mit DAZ.TV. Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit sei verletzt worden.
Die Schiedsstelle habe nicht berücksichtigt, dass die Umsätze der Apotheken erheblich gestiegen seien, sagte Howe. Die Schiedsstelle habe den gesetzlich vorgegebenen Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung des Apothekenabschlages 2009 damit verletzt. Als „mögliche Lösung“ für die Höhe des Apothekenabschlages für das Jahr 2009 sieht das Berliner Sozialgericht laut Gerichtssprecher Howe den Betrag von 2,24 Euro. Das Gericht weise im Urteil jedoch darauf hin, dass die Schiedsstelle einen „Beurteilungsspielraum“ habe, der unterschiedliche Beträge zulasse. Das Gericht habe keinen Maßstab vorgegeben, stellte Howe klar. Die Schiedsstelle müsse sich jedoch mit dem Apothekenabschlag im Rahmen des Gesetzes bewegen.
Lothar Klein / 04.05.2011, 09:09 Uhr
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dietmar frensemeyer sagt:
05.05.2011 13:45Im Zeitalter von Basel 3, aber auch schon früher soll jeder Jungunternehmer der Bank einen Businessplan vorlegen.
Apotheker müssen dann auf den fünfjähigen Weg durch die Sozialsgerichtsbarkeit verweisen und mit fünfstelligen Unbekannten pro Jahr im Ertrag rechnen
Wie "leistungsgerecht" (Zitat Dr. Marcus Howe) ist das denn?
Soldiargemeinschaft in Deutschland 2011 bedeutet, alle Macht der Kkassen-Mafia.
Ja, Mafia, denn mit Recht und Ordnung hat das nichts mehr zu tun.
Gunnar Müller sagt:
05.05.2011 11:28@ frensemeyer
Hart - aber richtig!
Ich wußte immer schon, daß unser Beruf etwas ganz besonderes ist - aber daß es mehrerer Jahre bedarf und mehrerer Gerichte um festzustellen, was ich und meine Arbeit dem Gesundheitswesen wert sind:
Das haut mich dann doch um !
Vor allem wenn man sich vor Augen hält, daß der Deutsche Bundestag soetwas für 2011/2012 'mal so locker nebenbei in einen AMNOG regelt ........
Armes Deutschland. Wo bleibt der Aufschrei der ABDA für eine gerechte Entgeltung der Apotheken?
dietmar frensemeyer sagt:
04.05.2011 17:40Unkenntnis schützt vor Strafe nicht -solche Richter, die sonst wohl nur HARTZEN, sollten in Guantanamo mal das ökonomische Grundeinmaleins der Deutschen Apotheken lernen.
Apotheker bekommen einen Stücklohn und verdienen nicht am UMSATZ.
Und mehr Stück bedeuten auch mehr Kosten.
Logik ist offensichtlich kein Prüfungsfach für Juristen.
Denn nach der Logik dieser Richter kann eine Apotheke den gemsamten Umsatz in Deutschland machen mit den Kosten einer Landapotheke.
MANN TUT DAS WEH!!!!
Welcher Berufstand erfährt per GERICHT nach FÜNF Jahren was er verdient hat ?
Ja, ein S...-Staat ist das!.
Schon Hayek meinte 2009: das SGB V ist
in grossen Bereichen VERFASSUNGSWIDRIG.
Geben wir doch alle SYMBOLISCH unsere Approbation zurück.
Die letzte mehr...