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Recht

Bei der Wettbewerbszentrale kann man sich vorstellen, gegen die Werbung mit dem Slogan „Apo im dm“ vorzugehen.
Werbung der Europa Apotheek Venlo
Wettbewerbszentrale missfällt „Apo-im-dm“
Berlin - Die neue Werbekampagne der Europa Apotheek Venlo für ihre Pick-up-Stellen in dm-Drogeriemärkten wird von Juristen kritisch beäugt. Bei der Wettbewerbszentrale kann man sich vorstellen, gegen die Werbung mit dem Slogan „Apo im dm“ vorzugehen.
Die Aussage „Apo im dm“ macht Wettbewerbs- und Apothekenrechtler stutzig. Was mag der Verbraucher erwarten, der diese Werbung sieht? Befindet sich wirklich eine Apotheke im Drogeriemarkt? Gehört sie gar zu diesem und ist der dm-Markt damit nicht auch eine Apotheke? Ist die Pick-up-Stelle dann vielleicht eine – nicht genehmigungsfähige – Apotheke?
Für Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale ist die Aussage jedenfalls schlicht falsch: „Das ist eine neue Masche, die Grenzen weiteraufzuweichen“, sagte sie gegenüber DAZ.online. Noch ist die Wettbewerbszentrale nicht tätig geworden; eine Apothekerkammer, die aktiv werden will, hat sich bislang nicht bei dem Verein gemeldet.
Verkomplizieren könnte das Verfahren, dass es die Europa Apotheek selbst ist, die den Slogan verwendet – und nicht dm. Auf der dm-Webseite ist weiterhin lediglich von „PharmaPunkt“ die Rede, der sich in den dm-Filialen befindet. Damit müsste das Verfahren an die in den Niederlanden ansässige Apotheke adressiert werden, alle Schriftsätze wären auf holländisch zu verfassen.
Kirsten Sucker-Sket / 29.04.2011, 15:43 Uhr
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Winfried Meyer sagt:
02.05.2011 21:26Ergänzung zu "Lernprozess"
Anpruch und Wirklichkeit einer sog. Berufsvertretung :
(aus www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Politik/8732.html )
" [...] Dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und der ebenfalls beteiligten Apothekerkammer des Saarlandes hat das Gericht wie erwartet die Klagebefugnis abgesprochen. Da sie sich trotzdem am Verfahren beteiligt hatten, tragen sie je ein Achtel der Gerichtskosten und je ein Achtel der außergerichtlichen Kosten des Ministeriums des Saarlandes und von DocMorris. [...] "
Bemerkenswert und immerwieder ins Gedächtnis zurückzurufen ist, daß die Kollegenschaft in toto eine (rechtsrelevante) Unterstützung der ALLEINE (Wettbewerbsrecht !!! ) kämpfenden www.stadtapotheke-saarbruecken.de mehr...
Winfried Meyer sagt:
02.05.2011 15:26Sehr geehrter Herr Frensemeyer,
die ABDA "besteht" z.Zt. noch institutionell hälftig lt.Satzung aus K.d.Ö.R.s . Deshalb ist Ihr "Vorwurf" an die ABDA-Adresse m.E. grenzwertig.
Doch der Skandal-Vorwurf in Richtung 17 LAVs = DAV werte ich genauso wie Sie.
Wie im Fall
www.stadtapotheke-saarbruecken.de gegen www.docmorris.de gesehen,
muß ein NAMENTLICH definierter Kläger gefunden werden, der die "Chose" in Gang setzt, und der nach Wettbewerbsrecht (nicht nach ApoG etc.) unmittelbar "geschädigt" wird vorort !
Die Zuständigkeiten in der Verwaltungsgerichtskosten-Verteilung an die damaligen Prozessbeteiligten hat doch als "Lernprozess" gezeigt, wie unkollegial die mehr...
dietmar frensemeyer sagt:
02.05.2011 10:31Wenn ein Gericht den Begriff APONORM als unrechtmässig generalisierend verwirft, dann ist APO im DM Markt allemal
zu verwerfen.
Dass die ABDA dazu schweigt werte ich als Skandal ...
Winfried Meyer sagt:
01.05.2011 10:58zu
"eine Apothekerkammer, die aktiv werden will, hat sich bislang nicht bei dem Verein gemeldet."
m.E. wird sich keine apothekerliche K.d.Ö.R. daran die Finger verbrennen wollen, und damit einen womöglichen Präzedenzfall für die eigenen Reihen schaffen, was derzeitige apothekerliche Werbemaßnahmen betrifft.
Denn Werbung ist bekanntermaßen eine Grenzen-auslotende kommunikative "Masche" mit "Hintertürchen", deren Scharniere die Advokaten gestalten, nicht die Heilberufler .