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Heute war Termin vor dem Sozialgericht in Berlin. (Foto: Danisch)

Heute war Termin vor dem Sozialgericht in Berlin. (Foto: Danisch)

Keine Entscheidung zum Apothekenabschlag

Richter zweifelt an Daubenbüchels Rechenansatz

Berlin - Überraschung im Gerichtsverfahren um Apothekenabschlag: Kurzfristig vom GKV-Spitzenverband vorgelegte neue Berechnungen zum Gesamtapothekenhonorar haben dazu geführt, dass heute noch keine Entscheidung getroffen wurde. Zugleich stellte der Vorsitzende Richter klar, dass er die Klage des GKV-Spitzenverbandes keinesfalls für aussichtslos hält.

DAZ.TV: Entscheidung des Berliner Sozialgerichts zum Apothekenabschlag

Der Richter am Sozialgericht Gunter Rudnik hätte heute sicherlich gern das Urteil im Verfahren des GKV-Spitzenverbandes gegen die Schiedsstelle für Arzneimittelversorgung und -abrechnung gesprochen. Für Erleichterung in Apothekenkreisen hätte dies vermutlich nicht gesorgt: Nach dem Verlauf der gut eineinhalbstündigen mündlichen Verhandlung deutet einiges darauf hin, dass der Richter mit der Art und Weise, wie der Schiedsstellen-Vorsitzende Rainer Daubenbüchel den Apothekenabschlag von 1,75 Euro errechnet hat, nicht ganz einverstanden ist. Doch die Verfahrensbeteiligten und die gespannt wartenden Apothekenleiter müssen sich noch gedulden. In etwa zwei Monaten könnte das Urteil fallen. Und gleich wie es ausgeht: Dass die unterlegene Partei in die nächste Instanz gehen wird, ist absehbar.

Ausführlich legte der Vorsitzende Richter in seinem einleitenden Sachvortrag die Historie des 2004 eingeführten Apothekenabschlags sowie Einzelheiten zu den Berechnungen Daubenbüchels dar. Die Reduzierung des Apothekenabschlags von 2,30 auf 1,75 Euro im Jahr 2009 begründete der Vorsitzende der Schiedsstelle in der im Dezember 2009 ergangenen Entscheidung mit der Entwicklung der Personal- und Sachkosten. So hat er errechnet, dass infolge des erhöhten Beratungsbedarfs in den Apotheken (Stichworte: Aut-idem, Rabattverträge) 3.154 neue Vollzeitstellen geschaffen wurden – umgelegt auf die einzelne Arzneimittelpackung seien dies zusätzliche Aufwendungen von 23 Cent. Berücksichtigt wurden zudem Tariferhöhungen, die pro Packung weitere 19 Cent ausmachten sowie höhere Sachkosten, die mit 13 Cent pro Packung zu Buche schlugen – in der Summe sind dies für jede abgegebene Arzneimittelpackung 55 Cent weniger für die Apotheker.

Der GKV-Spitzenverband – in der mündlichen Verhandlung gleich mit drei Vertretern von der Partie – schoss scharf gegen die Berechnungen: Von einer verfassungswidrigen Doppelberücksichtigung des Personalaufwandes war die Rede, da dieser schon im Apothekenzuschlag von 8,10 Euro „voll abgebildet“ sei. Zudem sprach man von Ungleichbehandlung, weil es auch Kassen gebe, die keine Rabattverträge geschlossen hatten. Mit der „enormen“ Absenkung um 55 Cent habe die Schiedsstelle überdies ihren Gestaltungsspielraum überschritten. Zudem wies die GKV-Vertreterin darauf hin, dass im fraglichen Zeitraum von April 2007 bis Ende 2008 die Zahl der zulasten der Kassen abgegebenen Packungen stark gestiegen sei – sie sprach von 30 Millionen Packungen mehr, der Richter von 5,7 Prozent zusätzlich. Von diesen zusätzlichen Packungen hätten bereits 2.840 der von Daubenbüchel berechneten zusätzlichen 3.145 Vollzeitstellen finanziert werden können. Damit reduziere sich der zusätzliche finanzielle Aufwand für diese Stellen von 23 auf zwei Cent – so man überhaupt dieser Berechnungsweise folgen wolle.  

Dass auch das Gericht seine Zweifel an den Berechnungen der Schiedsstelle hat – wurde in der ersten guten Stunde der Verhandlung deutlich. So sei die steigende Packungszahl „offensichtlich“ gewesen, in der Entscheidung der Schiedsstelle aber unerwähnt geblieben. Der Vorsitzende Richter räumte ein, dass der Spruch einer Schiedsstelle nur bedingt gerichtlich überprüfbar ist – hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen bestehe ein „volles Prüfrecht“. So sei bei der Festsetzung des Apothekenabschlags die gesetzliche Vorgabe (§ 130 Abs. 1 SGB V) zu beachten, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken leistungsgerecht sein müsse – und zwar „unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“. Dabei komme es auch darauf an, in welchem Maße die gestiegenen Personal- und Sachkosten durch gleichzeitige Umsatzsteigerungen aufgefangen worden seien – man müsse sich die Veränderungen „konsequent“ ansehen, so Rudnik. Bei seinen eigenen Berechnungen sei er zu dem Ergebnis gekommen, dass die Apotheken von April 2007 bis Ende Dezember 2008 ihre Umsätze um etwas über 6 Prozent hätten steigern könne. Stelle man dem die Berechnungen der Schiedsstelle zu den zusätzlichen Kosten gegenüber, so seien diese immer noch geringer als die Umsatzzuwächse. Hier müsse man sich fragen, inwieweit dies „noch leistungsgerecht“ sei, sagte der Richter.

Daubenbüchel erbat sich angesichts der Vielzahl frisch vorgelegter Zahlen – erst einen Tag vor der Verhandlung waren weitere Schriftsätze bei Gericht eingegangen – eine Unterbrechung der Verhandlung. Nach einer halben Stunde auf den Fluren des Sozialgerichts ging es dann weiter: Daubenbüchel blieb bei seinem Antrag auf Klageabweisung und begehrte zudem einen Schriftsatznachlass von drei Wochen. Diese Zeit sei nötig, um dezidiert auf die neuen Argumente der Klägerinnenseite reagieren zu können. Die Klägerin wiederum machte deutlich, dass auch sie dann noch Gelegenheit zur Replik haben wolle. Der Richter ließ sich darauf ein, schlug aber vor, dass er dann ohne weitere mündliche Verhandlung entscheiden wolle. Damit ist nicht vor Ende April mit einer Entscheidung zu rechnen.

Die Anregung des Richters, zugunsten einer rascheren endgültigen Entscheidung eine Sprungrevision zuzulassen – also die Berufungsinstanz auszulassen und gleich das Bundessozialgericht anzurufen – fand weder beim Beklagten noch bei den beigeladenen Vertretern des DAV Zustimmung. Hier spielt man auf Zeit – auf eine weitere Tatsacheninstanz werde die Schiedsstelle nicht verzichten, so Daubenbüchel.

Kirsten Sucker-Sket / 09.03.2011, 15:13 Uhr

Kommentare:

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Winfried Meyer sagt:
11.03.2011 22:08

noch`n Kommentar-Zitat, diesmal aus apotheke-adhoc :
"Community Mitglied
Alles nur noch eine Formsache ?
Man hörte immer mal wieder von ABDA-bzw. Verbands-Seite, das die Überprüfung des Schiedsspruchs sich nur an Formalien orientiert. Nun wird von einem Richter anscheinend der ganze Fall wieder aufgebröselt ?? Darf der das ?? Gibt es da nur verschiedene Rechtsauffassungen oder nur ein "Sonderrecht" für Apotheker ?? "

Auch nicht schlecht, diese Reaktion, oder doch nur Apotheker`s Typical ?

Winfried Meyer sagt:
11.03.2011 21:29

@ Jedamzik + @ Buschow

Die "Dritten" zahlen lt. §1 ApoG ALIMENTE an die Apotheker :-)
www.hav-hamburg.de/apotheken/versandhandel_01.php

Die anderen "Dritten" betreiben Preisdumping (OTC und Freiverkäufliches) gegen ihre eigenen Berufskollegen und zeigen der Solidargemeinschaft, daß Qualitäts- und Premiumanspruch doch verscherbelbar sind.

Die dritten "Dritten" bauen ethische Nebelwände auf, fordern beamtenlike vollkostenrechnend mindestens 10 € pro Packungsabgabe, OHNE zu befürchten, daß die Politik dem sogar womöglich nachgibt, aber als Gegenleistung die sowieso verscherbelten apothekenpflichtigen Artikel dem mass-market öffnet.

Die vierten "Dritten" aus Westfalen-Lippe mehr...

E. Jedamzik sagt:
11.03.2011 17:49

@ H. Buschow:
Klar, da steht auch nicht Honorar oder geld oder ähnlich Schnödes. Da ist von Entschädigung in allen Variationen die Rede.
Welcher Euphemismus !
Entschädigung für den Mißbrauch meines Berufsstandes, das möchte ich auch gerne !Statt dessen gebe ich noch Mengenrabatt für das Ausgenutztwerden.
Damit sich die Kassenbürokraten ihr 14. Monatsgehalt gönnen können!

Buschow sagt:
11.03.2011 11:41

@Frau Jedamzik
Stimme voll und ganz zu!Einfach mal nachlesen, was Herr Spahn auf seiner Homepage unter persönliches zum Thema Diäten sagt..

Elisabeth Jedamzik sagt:
11.03.2011 11:19

Ich glaube, dadurch,dass sich unsere Argumentation immer nur um die Pharmazeutische Kompetenz, unsere Kunden , die schwierigen Rabattverträge und die fast unerfüllbaren bürokrat. Anforderungen,etc. dreht, lenken wir vom Thema ab. Das einzige was hilft und uns rettet und damit auch das ganze Ethikgedöns ist die profane Forderung nach MEHR GELD.
Die Ärzte waren sich jahrelang nicht zu fein dafür (obwohl man ihnen gemeinhin auch nicht gerade Armut unterstellt)
mit dem Erfolg, dass sie seit 2009 um die 3-4 Mrd MEHR bekommen.
Also einfach mal die Diskussion abkürzen, nicht mehr um den heissen Brei herumschleichen und vor allen Zugeständnissen mehr Geld fordern.
Die Untersuchungen von Insight Health geben das von der GKV vorgebrachte Argument der gestiegenen Packungszahlen
, mit mehr...

gingka sagt:
10.03.2011 21:47

Warum überhaupt ein Abschlag. Müssten die Kassen nicht vielmehr einen Zuschlag für die Kosten der Umsetzung ihrer wahnsinnigen bürokratischen Anforderungen, die sie uns überhängen zahlen? Hardware, Software, mehr Personaleinsatz werden schweigend von den Apothekenleitern finanziert. Woher soll das Geld kommen, wenn Politik und GKV auf jeden Cent den diese erwirtschaften schielen, ob man da nicht noch was abzweigen sollte??!

Was können die Apotheker dafür, dass Millionen durch ihren Lebensstil Erkrankte das Solidarprinzip der GKV missbrauchen und die Kassen das auch zulassen?? Statt nach immer neuen Geldquellen für die ausufernden Kosten zu suchen, sollten sie ihre Versicherten in die Pflicht nehmen und z.B. von denen, die sich freiwillig fett- und schließlich krankfressen, einen mehr...

Winfried Meyer sagt:
10.03.2011 17:56

@ Frau Jedamzik
zu
"Was habe ich nur für einen bescheuerten Beruf gewählt !!!"

NEIN ! Sie haben einen schönen weil gemeinwesendienlich-sollenden Beruf gewählt, der in seinem Anspruch der INDIVIDUAL-Authentizität 2 wichtige menschliche Bedürfnisse bedient, nämlich Gesundheitserhalt und -Wiederherstellung und die Bürgschaft in eigenem Namen fürs Tun.
Da ist natürlich Anonymität, wie auch hier in DAZ.online teilweise praktiziert, völlig kontraproduktiv. Lemminge hatten immerschon ein Hasenherz.
Auch andere -zu Apotheken GLEICHwertige- Berufe haben Überlebenskämpfe zu bewältigen, von denen die Apotheker e.K.s/OHGs bisher verschont geblieben sind.
Die Erde dreht sich halt weiter, d.h. für Existenzen muss man SELBST kämpfen.
mehr...

Elisabeth Jedamzik sagt:
10.03.2011 17:07

@H.Meyer:
Was eine angemessene Vergütung ist, weiß ich auch nicht.Das wird politisch entschieden. Und da uns die Politik als durchaus substitutionsfähige Logistiker betrachtet (Verbände wo wart Ihr ????)habe ich nicht viel Hoffnung mehr. Ich weiß nur, das "nicht kostendeckend" keinesfalls angemessen ist.
Und der Dressler Satz:"wir werden so lange an der Rentabilitätsschraube drehen, bis sich das PROBLEM(er redet hier von ZU VIEL Apotheken)von selbst löst." ist aktueller denn je.
Packungszahl gestiegen ??? Wo kann ich das verifizieren ? (meine VSA Zahlen sprechen eine andere Sprache )
Wieder darf ich an Pfingsten 2005 erinnern, wo uns eine mediale Meinungsmache 350 Mio Euro gekostet hat.
Und unsere Verbände uns in trockenen Tüchern bis Ende 2007 mehr...

Winfried Meyer sagt:
10.03.2011 15:58

übrigens ...
kennen Sie schon

www.lobbycontrol.de/blog/index.php/schwerpunkte/lobbyplanet-berlin/

???

Winfried Meyer sagt:
10.03.2011 15:41

zu Dietmar Frensemeyer`s
"Der heute richtige Aufschlag liegt bei 10 Euro und der sinnlose Abschlag bei 0"

WAS versteht man (wer ?) unter "richtig" , OHNE Polemik ?
Da die Werte-Durchsetzung eine verteilungspolitische Frage ist und sich eben NICHT beschränkt auf mathematische/naturwissenschaftliche Ableitungen seitens betriebswirtschftlicher "Gutachter/Experten" (derzeitige Lehrmeinungen)basierend auf jeweils eigenen Statistik-"Zahlenreihen" , sei die Frage erlaubt...

...zu DAZ-Artikel`s
"hinsichtlich der tatsächlichen Grundlagen bestehe ein „volles Prüfrecht" (Anm.: durch VOLKSwirtschaftler oder durch BETRIEBSwirtschaftler ?)

Was heißt "VOLLES" Prüfrecht im mehr...

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