Vitalsana-Urteil des OLG Stuttgart

Schlecker: Urteil geht zu weit

Berlin - 18.02.2011, 17:39 Uhr


Die Drogeriemarktkette Schlecker sieht das Kerngeschäft ihrer niederländischen Apotheken-Tochter Vitalsana durch das Urteil des OLG Stuttgart nicht tangiert. Gestern hatte das Gericht Vitalsana untersagt, in Deutschland ohne die erforderliche Apothekenbetriebserlaubnis einen Apothekenbetrieb auch nur teilweise zu unterhalten.

In einer Stellungnahme erklärt Schlecker, dass Vitalsana in Deutschland „entgegen der Annahme des OLG Stuttgart in keinem eine Apothekenbetriebserlaubnis erfordernden Umfang pharmazeutische Tätigkeiten erbringt“. Es handele sich im Wesentlichen um untergeordnete Servicetätigkeiten. Die Stuttgarter Richter sahen das jedoch ganz anders. Dennoch heißt es bei Schlecker, dass man das Kerngeschäft von Vitalsana „vom Urteil nicht tangiert“ sehe. Darüber hinaus erscheine die Stuttgarter Entscheidung „zu weitgehend und in Teilen problematisch“.

Die Urteilsbegründung werde man nun sehr sorgfältig prüfen, so Schlecker. Rechtsmittel sind bereits angekündigt. Die Gegenseite – die Wettbewerbszentrale – geht davon aus, dass Vitalsana Revision beim Bundesgerichtshof einlegen wird.


Kirsten Sucker-Sket