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Recht

Taler, Gutscheine, Prämien - wie wird der Bundesgerichtshof diese Wettbewerbsinstrumente beurteilen? (Foto: Bundesgerichtshof)

Bundesgerichtshof Karlsruhe

Bald endgültig aus für Taler, Gutscheine und Prämien?

Karlsruhe - Sind Bonussysteme in Apotheken zulässig? Am kommenden Dienstag, 17. August, wird der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) seine Entscheidung verkünden, wie er die Bonussysteme in Apotheken beurteilt. Dem Prozess des BGH sind zwölf Entscheidungen anderer Gerichte vorausgegangen, die in dieser Frage zu unterschiedlichen wettbewerbsrechtlichen Bewertungen gelangten.

Die Parteien dieser Parallelverfahren streiten um die Zulässigkeit von verschiedenen Apotheken-Bonussystemen. Die auf Unterlassung in Anspruch genommenen Apothekeninhaber und Unternehmen gewährten Kunden beim Erwerb von (bestimmten) Arzneimitteln oder von sonstigen Produkten nach unterschiedlichen Systemen unter anderem die Rückerstattung der Praxisgebühr, Preisnachlässe, Einkaufsgutscheine oder gar Prämien. Ihnen wird jeweils ein Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Preisbindungsvorschriften (§ 4 Nr. 11 UWG i. V. mit § 78 AMG und §§ 1, 3 AMPreisV) sowie ein Verstoß gegen Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (§ 7 HWG) vorgeworfen.

Die Instanzgerichte haben unterschiedlich erkannt: Überwiegend haben die Landgerichte und die Berufungsgerichte den Klagen – teils allerdings nur zweitinstanzlich – vollumfänglich oder im Wesentlichen wegen eines solchen Rechtsverstoßes stattgegeben. Hingegen hat das Oberlandesgericht Bamberg die Klage zweitinstanzlich abgewiesen. In einem Rechtsstreit haben die Vorinstanzen die negative Feststellungsklage des Klägers auf Zulässigkeit seines angebotenen Bonussystems übereinstimmend abgewiesen.

Sämtliche Berufungsgerichte haben die Revision zugelassen. Nun wird der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben, welche Beurteilung der Berufungsgerichte zutreffend ist und ob derartige Bonussysteme in Apotheken zulässig sind.

Peter Ditzel / 13.08.2010, 12:18 Uhr

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