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Recht

Nach einem Urteil des LSG Berlin-Brandenburg wurde Sortis zu Recht in die Festbetragsgruppe der Statine eingeordnet. (Foto: DAV-Archiv)

Sortis-Streit

Landessozialgericht bestätigt Sortis-Festbetrag

Berlin - Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Festbetragsfestsetzung für das Arzneimittel Sortis haben sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der GKV-Spitzenverband auch in zweiter Instanz erfolgreich gegen die Firma Pfizer durchgesetzt. Wie der G-BA mitteilte, kam das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) zu der Überzeugung, dass die Einordnung des Cholesterinsenkers in die Festbetragsgruppe der Statine durch den G-BA im Jahr 2004 rechtmäßig war (Az.:L 9 KR 351/09). Eine Revision zum Bundessozialgericht ist möglich.

Neben vier anderen Wirkstoffen hatte der G-BA im Jahr 2004 das in Sortis enthaltene Atorvastatin der Festbetragsgruppe der Statine zugeordnet. Das Gremium war dabei davon ausgegangen, dass alle Statine pharmakologisch-therapeutisch vergleichbar sind. Pfizer hatten gegen den G-BA-Beschluss mit der Begründung geklagt, Sortis nehme eine Sonderstellung im Vergleich zu den übrigen Statinen ein. Zugleich verlangte Pfizer vom G-BA Schadensersatz in einem Amtshaftungsverfahren vor dem Landgericht Berlin. Schon in der ersten Instanz wurde die Klage abgewiesen.

Die Richter des LSG begründeten ihre nun ergangene Entscheidung unter anderem mit der Ansicht, dass der G-BA das Ziel des Gesetzgebers, die Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlicher zu gestalten, mit der Einordnung von Sortis in die entsprechende Festbetragsgruppe verwirkliche.

Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte um Einsparungen bei Arzneimitteln wertete der Unparteiische Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, das Urteil als besonders positiv. Das Urteil bestätige den G-BA in seiner Arbeit, durch die der Solidargemeinschaft der GKV jedes Jahr hunderte von Millionen Euro an Ausgaben erspart werden.

Kirsten Sucker-Sket / 05.03.2010, 14:28 Uhr

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