LETZTE CHANCE E-HEALTH-GESETZ

ABDA fordert Medikationspläne ab fünf

Berlin - 29.10.2015, 11:30 Uhr

ABDA-Stellungnahme: "Stärkere Einbeziehung erforderlich" (Foto: Fotolia B.Piereck)

ABDA-Stellungnahme: "Stärkere Einbeziehung erforderlich" (Foto: Fotolia B.Piereck)


Am Mittwoch kann die ABDA letztmalig versuchen, den Gesetzgeber von der gleichberechtigten Einbeziehung der Apotheker in den neuen Medikationsplan zu überzeugen. Ab fünf Arzneimitteln steige das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen überproportional, heißt es in einer neuen Stellungnahme.

Sie wollen es versuchen: In einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Bundesapothekerkammer (BAK) bekräftigen die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ihre Forderung nach verstärkter Einbeziehung der Apotheker in den neuen Medikationsplan. Anders als Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hält die ABDA den Anspruch auf einen Medikationsplan ab fünf statt drei Medikationen für ausreichend.

ABDA und BAK begrüßen gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband und der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker grundsätzlich das Ziel des Gesetzesvorhabens, eine Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung herbeizuführen und den damit verbundenen Ausbau der Telematik.

Ab 5: Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen steigt

Allerdings sei man „davon überzeugt, dass eine noch stärkere Einbeziehung gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit erforderlich ist, um für die Patienten die volle Nutzung der Chancen der Telematik zu ermöglichen“, formulieren es ABDA und BAK diplomatisch. Mit Bezug auf die Projekte ARMIN, PRIMA sowie den Aktionsplänen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland sei es umso wichtiger, „die Expertise der Apothekerschaft auch in den zugehörigen Konkretisierungen des vorliegenden Gesetzentwurfes noch stärker zu nutzen“.

Keinen Sinn macht aus Sicht von ABDA und BAK die von Gesundheitsminister Gröhe forcierte Ausweitung des Anspruchs der Patienten auf einen Medikationsplan auf die regelmäßige Einnahme von drei Arzneimitteln. Vermeidbare unerwünschte Arzneimittelereignisse träten vor allem bei Menschen mit einer Polymedikation auf.

Etablierte Definition für Polymedikation

„National wie auch international hat sich als Definition eine zeitgleiche Anwendung von fünf oder mehr Arzneimitteln (und meist beschränkt auf systemisch wirkende Arzneimittel/-stoffe in der Daueranwendung) durchgesetzt“, schreiben ABDA und BAK. In Deutschland werde dies in zahlreichen renommierten Analysen seit vielen Jahren als Standard verwendet. Nicht anders sei die Situation international. Vor allem in Ländern, die bereits länger als Deutschland auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapiesicherheit forschen, wie etwa die USA oder Australien, aber auch in anderen europäischen Ländern sei die gleichzeitige Einnahme von fünf oder mehr Arzneimitteln eine etablierte Definition für Polymedikation.

Als Begründung führen ABDA und BAK weiter an, dass „ab etwa fünf Arzneimitteln das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), mangelnde Adhärenz, Interaktionen und auch für weitere arzneimittelbezogenen Probleme überproportional ansteigt“. Damit nehme auch das Risiko für Komplikationen und Krankenhausaufnahmen deutlich zu. „Vor diesem Hintergrund erscheint auch ein Anspruch eines Versicherten auf einen Medikationsplan ab dieser risikoreichen Schwelle von fünf oder mehr Arzneimitteln/Arzneistoffen in der Dauermedikation sinnvoll und wird daher von uns gefordert."


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