Becker zum Apothekenhonorar

„Erhöhung des Fixums bleibt erste Forderung“

Stuttgart - 27.08.2015, 14:00 Uhr

DAV-Chef Becker: Forderung nach Erhöhung des Fixums bleibt! (Foto: Schelbert)

DAV-Chef Becker: Forderung nach Erhöhung des Fixums bleibt! (Foto: Schelbert)


Die ABDA fordert auch weiterhin eine Erhöhung des Fixzuschlags auf Arzneimittel. Das stellte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, gegenüber DAZ.online klar. Dafür müsse aber zuerst die aktuelle Berechnungsgrundlage geändert werden, nach der das Wirtschaftsministerium den gestiegenen Kosten der Apotheken den ebenfalls gestiegenen Rohertrag zu 100 Prozent gegenüberstellt.

„Eines ist ganz klar: Unsere erste Forderung bleibt eine Honorarerhöhung“, so Becker gegenüber DAZ.online, nachdem gestern ein Artikel im ABDA-Informationsdienst „Einblick“ für Aufsehen sorgte. Darin heißt es schon im Vorspann: „Die ABDA hat gute Gründe, warum sie die Forderung nach einem höheren Fixum momentan nicht erhebt.“ Damit sei gemeint, dass eine Anpassung des Festzuschlags pro Arzneimittel auf Grundlage des § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) im Moment kontraproduktiv sei, stellte Becker klar.

Durch die Berechnungsmethode, die das für die Anpassung zuständige Bundeswirtschaftsministerium zur Zeit anwende, würde sich heute eine Senkung des Fixzuschlags ergeben. „Deshalb ist unsere Forderung schon lange, dass diese Berechnungsmethode geändert werden muss. Wir können nicht dauerhaft von der wirtschaftlichen Entwicklung abgehängt bleiben“, so Becker. Der Entschluss, keine Anpassung auf Basis der aktuellen Berechnungsmethodik zu stellen, bedeute aber keineswegs, dass die ABDA die Forderung nach der dringend erforderlichen Erhöhung fallen lasse. Becker: „Das ist mein ‚cetero censeo‘ bei jedem Gespräch mit jedem Politiker.“

Zum Hintergrund: § 78 AMG ermächtigt das Bundeswirtschaftsministerium im Vernehmen mit dem Bundesgesundheitsministerium, die Preisspanne für Arzneimittel „entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung“ anzupassen. Doch Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) lies bei der letzten Erhöhung des Fixums zum Jahresbeginn 2013 der Kostensteigerung den ebenfalls gestiegenen Rohertrag gegenrechnen.

Der Rohertrag (Differenz zwischen Umsatz und Wareneinsatz) ist durch die seit 2013 weiter gestiegene Zahl der abgegebenen Packungen weiter angestiegen – und das in stärkerem Maße als die Kosten, wie Becker betont. Dass die Rohertragsmarge (Rohertrag in Prozent des Umsatzes, „Handelsspanne“) im gleichen Zeitraum gesunken ist, wird bei der aktuellen Berechnungsmethode des Bundeswirtschaftsministeriums nicht berücksichtigt.


Dr. Benjamin Wessinger (wes), Apotheker / Herausgeber / Geschäftsführer
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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