ABDA-Mitgliederversammlung

Honorar und E-Health: ABDA bleibt dran

Berlin - 02.07.2015, 11:30 Uhr

Gestern tagte die ABDA-Mitgliederversammlung. Die ABDA-Spitze berichtete im Anschluss der Presse. (Foto: Sket)

Gestern tagte die ABDA-Mitgliederversammlung. Die ABDA-Spitze berichtete im Anschluss der Presse. (Foto: Sket)


Bei der gestrigen ABDA-Mitgliederversammlung standen – neben dem alten und neuen ABDA-Haus – auch wirtschaftliche und fachliche Themen auf der Agenda. Zum einen ging es um Honorarfragen, zum anderen um die Einbindung der Apotheker in das E-Health-Gesetz, wie ABDA-Präsident gestern Abend nach der Versammlung berichtete.

Es habe eine „offene Debatte“ gegeben über die Schwierigkeiten, in der Politik die Forderung durchzusetzen, eine regelmäßige Honorarüberprüfung gesetzlich zu verankern. „Wir stehen nun vor der Aufgabe, die berechtigten Forderungen unserer Kollegen mit anderen Mitteln vorzutragen“, sagte Schmidt. Wesentliche Punkte seien weiterhin die Vergütung im Bereich der Rezeptur und bei dokumentationspflichtigen Betäubungsmitteln sowie der Nacht- und Notdienstfonds. Dazu gebe es bereits eine Beschlusslage, die weiterhin unterstützt werde.  

Da alle diese Forderungen mit Änderungen der Arzneimittelpreisverordnung einhergehen, die nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden kann, gibt es grundsätzlich zwei Wege: Entweder initiieren Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium eine Novelle der Verordnung direkt über den Bundesrat und ohne Beteiligung des Bundestags. Oder man hängt die Änderung an das für kommenden Herbst angekündigte Gesetzgebungsverfahren im Arzneimittelbereich an.

„Wir sind für beide Wege offen“, so Schmidt. Wichtig sei aber, dass es noch in dieser Legislaturperiode geschehe. Der ABDA sei jedenfalls die Bereitschaft erklärt worden, sich des Themas anzunehmen. DAV-Chef Fritz Becker ergänzte, dass die Große Koalition zustimmungsfreie Gesetze bevorzuge. Insofern rechnet er eher mit einem Verordnungsverfahren. „Das müssen wir im Herbst massiv einfordern“, betonte Becker. Was die Rezepturen angeht, werde man auch alle nötigen Daten und Fakten liefern.

Medikationsplan: Gleiches Geld für gleiche Leistung

Was den E-Health-Gesetzentwurf betrifft, mit dem die ABDA im Hinblick auf den Medikationsplan in seiner jetzigen Form bekanntlich nicht einverstanden ist, habe auch die Mitgliederversammlung deutlich ihren Unmut gezeigt. Schmidt kritisierte, dass es sich beim derzeit im Entwurf vorgesehenen „Medikationsplan“ ohnehin nur um eine „Medikationsliste“ handele – denn zu einem „Plan“ gehöre eigentlich auch eine Analyse.

Das ganze Vorhaben sei eher als „politisches Projekt“ zu sehen, mit dem man Zeichen setzen will. Die Menschen sollen etwas in der Hand halten können – doch fachlich, so Schmidt, fehlten hier „ganz wesentliche Aspekte“. Dies habe die Mitgliederversammlung nochmals klar herausgestellt und dies sei auch die Botschaft an die Politik: „Wir wollen in dieses E-Health Gesetz rein und wir akzeptieren dieselben Vergütungen, die die ärztlichen Kollegen erhalten sollen.“

Auch wenn dazu noch nichts verhandelt sei – es müsse „gleiches Geld für gleiche Leistung“ geben. Erfreulich seien die Bestrebungen der Länder, am jetzigen Entwurf noch etwas im Sinne der Apotheker zu ändern. Man merke, dass die Länder „näher an der Versorgung dran“ seien, erklärte Schmidt. Nun müsse man sehen, ob die Regierungsfraktionen die Anregungen aufgreifen. „Wir sind optimistisch, dass sich da noch was ändert“, so der ABDA-Präsident.

Grünes Licht für Haushalt

Intensiv habe man sich zudem mit dem Haushalt beschäftigt, so Schmidt weiter. Glatt durchgegangen ist der Jahresabschluss 2014. Auch der Voranschlag für 2016 machte keine Probleme. In diesem sind Investitionen im Personalbereich vorgesehen. Bekanntlich soll eine neue IT-Abteilung im Geschäftsbereich Wirtschaft, Soziales und Verträge geschaffen werden. Dies habe die Mitgliederversammlung mit „großer Vehemenz“ und Mehrheit befürwortet und alle nötigen Gelder freigegeben.  


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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