Was wurde aus den Anträgen?

Nachlese zum Apothekertag 2014

Süsel - 01.07.2015, 08:00 Uhr

Was wurde aus den Anträgen des DAT 2014? (Foto: Studio Porto Sabbia/Fotolia)

Was wurde aus den Anträgen des DAT 2014? (Foto: Studio Porto Sabbia/Fotolia)


Die ABDA bereitet den Apothekertag alljährlich aufwendig vor, die Hauptversammlung tagt mit großem Ernst und die Delegierten diskutieren oft sehr engagiert auch über Details – doch was wird aus den dort manchmal mühsam verabschiedeten Anträgen? Entgegen der naheliegenden Idee, die Hauptversammlung im nächsten Jahr über den Fortgang zu informieren, wird dies bei der ABDA in der Mitgliederversammlung abgehandelt, also im höchsten Beschlussgremium, das allerdings nicht öffentlich tagt. Der Bericht über „die Behandlung der Anträge der Hauptversammlung“ 2014, den die ABDA für die heutige Mitgliederversammlung erstellt hat, liegt der DAZ vor.

Die Darstellung ist anhand der Gliederung der Anträge für die Hauptversammlung vom 17. bis 19. September 2014 in München geordnet. Als bedeutsamster Tagesordnungspunkt wurde damals das Perspektivpapier 2030 verabschiedet (1.1.1). Zur Umsetzung wird nun berichtet, an welche Arten von Organisationen das Papier übermittelt wurde. Außerdem verweist die ABDA auf ein Magazin, das seit April vorliegt und das das Perspektivpapier „an der apothekerlichen Basis“ verankern soll. Inhaltlich sei das Perspektivpapier in sieben Handlungsfelder gegliedert worden, die nun „kontinuierlich und systematisch bearbeitet“ würden. Konkreter wird der Bericht dazu nicht.

Lieferengpässe

Zu den Anträgen (2.1.1 bis 2.1.3) zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung heißt es, die ABDA habe die Sorge vor Lieferengpässen „an verschiedensten Stellen sowohl im nationalen als auch europäischen Kontext dargestellt“, verrät aber nicht, bei welchen Stellen und mit welchem Ergebnis. Außerdem sei dies ein Thema des andauernden Pharmadialogs. Den Antrag (2.1.4), eine rechtliche Grundlage für die verbindliche Meldung von Lieferengpässen zu schaffen, hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Der Geschäftsführende Vorstand der BAK (GfV BAK) sei „nach ausführlicher und mehrfacher Beratung zum Nutzen-/Aufwand-Verhältnis (…) zu dem Ergebnis gekommen, die Einrichtung eines eigenen elektronischen Verzeichnisses derzeit nicht weiter zu verfolgen“. Der Antragsteller habe dazu eine schriftliche Stellungnahme erstellt, mit der sich der GfV BAK in der nächsten Sitzung befassen werde.

Zum Antrag (L 1), die Bundesregierung solle die Voraussetzungen für die sichere Versorgung mit Impfstoffen schaffen, verweist die ABDA zunächst auf das GKV-FQWG, das für Impfstoffausschreibungen künftig zwei Vertragspartner vorschreibt. Dabei bleibt offen, inwieweit die ABDA zu dieser Regelung beigetragen hat. Obwohl der Antrag auf die Lieferfähigkeit von Impfstoffen zielte, geht die ABDA hier noch auf andere Aspekte von Impfungen ein. Sie habe die Bedeutung der Apotheken für eine Erhöhung der Impfquoten „intensiv dargestellt“, aber diese Überlegungen seien im Präventionsgesetz nicht aufgegriffen worden. „Sie werden in geeigneten weiteren Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt werden“, heißt es dazu weiter. Doch bleibt offen, welche Gesetze sich dazu eignen könnten. Dagegen hatte ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold beim Niedersächsischen Apothekertag angekündigt, nach der Verabschiedung des Präventionsgesetzes sei es durchaus angebracht, Angebote der Apotheker zu platzieren.

Weitere Aspekte der Arzneimittelversorgung

In einem Antrag (2.2.1) der Apothekerkammer Berlin hatte die Hauptversammlung die Bundesregierung aufgefordert, die Erforschung neuartiger Antibiotika als staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge zu erkennen. Dazu verweist die ABDA auf die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020), die das Bundeskabinett am 13. Mai 2015 beschlossen hat, und auf den „Globalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen“ der WHO vom 26. Mai 2015. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) sei an DART 2020 beteiligt und habe eine Stellungnahme abgegeben, die in dem Bericht der ABDA in vollem Umfang zitiert wird. Wiederum bleibt offen, inwieweit die Arbeit der ABDA das Ergebnis beeinflusst hat.

In einem weiteren Antrag (2.2.6) der Apothekerkammer Berlin hatte die Hauptversammlung den Gesetzgeber aufgefordert, eindeutige Regelungen zur Sicherstellung einer wissenschaftlichen Evaluation der Qualität der Arzneimittelversorgung zu treffen. In der Begründung des Antrags war bereits auf die Arbeit des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e. V. (DAPI) hingewiesen worden und es wurde beklagt, dass die Generierung der erforderlichen Daten derzeit durch unterschiedlich interpretierte Datenschutzbestimmungen behindert würde. In der Stellungnahme wird dies nun erneut beschrieben und somit die Antragsbegründung inhaltlich wiederholt. Zur Entwicklung seit 2014 heißt es dagegen nur: „Im Verfolg des DAT-Antrages wurden seitens des DAPI-Vorstandes und der -Geschäftsführung verschiedene Problemlösungsmöglichkeiten erarbeitet, die derzeit einer politisch-rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.“ Welche Lösungsmöglichkeiten dies sind und welche politischen und rechtlichen Aspekte zu beachten sind, bleibt offen.

Zur Forderung (2.2.7) nach einem einheitlichen Entlassrezept verweist die ABDA auf die diesbezügliche Regelung im GKV-VSG. Die ABDA setze sich weiter dafür ein, „dass die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker an der konkreten Ausgestaltung des Entlassmanagements unmittelbar beteiligt werden soll“.

Apothekenhonorar

Die differenzierten Forderungen (L 2) nach mehr Honorar gehörten zu den zentralen Inhalten des Apothekertages 2014. Die ABDA erklärt dazu einerseits, dies sei einer der Schwerpunkte ihrer Arbeit im Berichtszeitraum gewesen, führt jedoch andererseits aus, warum dieses Thema gerade in jüngerer Zeit kaum in der Politik verfolgt werden konnte. Da das GKV-VSG im Bundesrat zustimmungsfrei bleiben solle, erschienen die Chancen gering, dort die wirtschaftlichen Forderungen der Apotheker zu verankern. Sie würden aber weiter „nachdrücklich vertreten“, insbesondere mit Blick auf weitere Gesetzesvorhaben, „aber auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Anpassung der Apothekenentgeltung nach Arzneimittelpreisverordnung im Rahmen eines Verordnungsgebungsverfahrens“. Da die Bundesregierung vorrangig an zustimmungsfreien Gesetzen arbeite, habe die ABDA den Antrag (3.1.6) „zunächst zurückgestellt“. Diesen Antrag auf eine Gebühr bei Nichtverfügbarkeit von Rabattarzneimitteln hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Von einer inhaltlichen Diskussion über das Thema ist nun allerdings keine Rede.

Zum Antrag (L 3), die Zulässigkeit von Nullretaxationen grundsätzlich auszuschließen, verweist die ABDA auf das GKV-VSG und die dort vorgesehene Verhandlung und gegebenenfalls Schiedsstellenentscheidung. Die ABDA begrüße dies und erhoffe damit „in naher Zukunft Rechtssicherheit für die Apotheken“. Die Verhandlungspartner würden dabei auch den Antrag (3.2.6) einer diesbezüglichen Regelung für Betäubungsmittel aufnehmen. Der spezielle Fall der Betäubungsmittel mit ihren besonderen Erfordernissen wird mit dieser Stellungnahme wieder dem allgemeinen Problem der Nullretaxationen zugeordnet, obwohl in der Vorbereitung für die Hauptversammlung 2014 der diesbezügliche Antrag bewusst nicht dem Leitantrag L 3 zugeordnet worden war. Gemäß der Stellungnahme der ABDA würden die Verhandlungspartner auch die Forderung (3.2.7) nach einer Entschädigungszahlung für unberechtigte Retaxationen bedenken. Von einer differenzierten Betrachtung solcher Entschädigungszahlungen ist keine Rede, obwohl gerade dies der wesentliche Grund gewesen sein dürfte, das Thema in einen Ausschuss zu verweisen.

Regeln zur Preisbildung

Zu dem von der Hauptversammlung beschlossenen Antrag (3.3.2), eine zeitliche Überschneidung von Rabattverträgen vorzuschreiben, führt die ABDA aus: „Mit Blick auf den Verfolg anderer Schwerpunkte und unter Würdigung der derzeitigen Sachlage wurde darauf verzichtet, den Antrag zurzeit weiter aktiv zu verfolgen. Sollten sich die Bedingungen so ändern, dass es eine Aussicht auf einen Erfolg gibt, wird er erneut diskutiert werden.“ Ähnliches gilt für den Antrag (3.3.6), OTC-Arzneimittel wieder der Arzneimittelpreisverordnung zu unterstellen, den die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen hatte. Nun heißt es, der Antrag sei in den Gremien intensiv diskutiert worden, er werde aber mit Blick auf andere Schwerpunkte und unter Würdigung der derzeitigen Sachlage jetzt nicht weiter aktiv verfolgt. Bei geänderten Bedingungen werde auch über diesen Antrag erneut diskutiert. Zum Antrag (3.3.7), die GKV solle OTC-Arzneimittel für Patienten unter 18 Jahren wieder erstatten, heißt es, die ABDA habe den Ausschluss der Erstattungsfähigkeit als nicht sachgerecht dargestellt. Weiter führt die ABDA aus: „Einen Schwerpunkt der politischen Aktivitäten im Berichtszeitraum bildete die Werbung für einen Ausbau der Zahl der gesetzlichen Krankenkassen, die die Erstattung ärztlich verordneter nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel als Satzungsleistung anbieten. Hinzu kam eine verstärkte Information von Apotheken und Öffentlichkeit über die entsprechenden Satzungsleistungen, um deren Inanspruchnahme durch die Patienten zu steigern.“ Wie viele Krankenkassen solche Leistungen bieten und wie viele Patienten sie nutzen, bleibt hier offen.

Medikationsmanagement

Den Antrag (4.1.1) zu einer zertifizierten Fortbildung zum Medikationsmanagement hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Die ABDA berichtet nun, die BAK habe das Curriculum „Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess“ verabschiedet und die Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung Medikationsmanagement“ gestalte weitere Qualifizierungsangebote. Die Frage des Nachweises von Qualifizierungen als Voraussetzung für die honorierte Leistungserbringung sei vorerst zurückgestellt worden. Allerdings dürfte gerade dieser vermutlich strittige Teil des Antrags der wesentliche Grund gewesen sein, ihn in einen Ausschuss zu verweisen. Der Antrag (L 4), eine einheitliche IT-Infrastruktur für das Medikationsmanagement zu schaffen, war als logische Folge des diesbezüglichen Engagements anzusehen. Die Konzeption einer solchen IT-­Infrastruktur ist ein zentrales Element von Modellversuchen wie ARMIN. Der Verweis auf ARMIN erscheint demnach als Selbstverständlichkeit. Welche Instrumente bereits einsatzfähig sind und welche noch erarbeitet werden müssen, wird nicht erwähnt.

Studium und Berufsbilder

Den Antrag (4.3.1), die Inhalte des Pharmaziestudiums zu ändern, hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Er sei im GfV BAK diskutiert worden. Dazu heißt es, auch wenn die überwiegende Zahl der Apotheker in öffentlichen Apotheken arbeite, solle die Ausbildung für die Berufsausübung in verschiedenen Tätigkeitsbereichen qualifizieren. „Um entsprechende Bedarfe für eine Änderung der Ausbildungsordnung ableiten zu können, muss daher zunächst das Berufsbild des Apothekers überarbeitet werden“. Dies werde derzeit in einer Arbeitsgruppe mit Apothekern aus den verschiedenen Tätigkeitsbereichen vorbereitet. Auch den Antrag (4.3.2), die Berufsbilder für PKA und PTA zu überarbeiten, hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Dazu wird nun berichtet, das Berufsbild für PKA solle nicht novelliert werden, weil dies erst 2012 geschehen sei. Dies war allerdings beim Apothekertag 2014 bekannt. Zur Novellierung und Finanzierung der PTA-Ausbildung heißt es, diese sei mit dem Antragsteller diskutiert worden. Dies gelte auch für einen Ad-hoc-Antrag (4.3.2a) zur Finanzierung und Verlängerung der PTA-Ausbildung. Von Ergebnissen ist keine Rede, aber es heißt weiter, im Herbst solle bei den Betroffenen eine Umfrage dazu gemacht werden. Damit ist das Thema offenbar vertagt.

Pharmazeutische Kompetenz

Zum Antrag (4.4.1), der Gesetzgeber solle eine Relation zwischen den Anzahlen der Krankenhausbetten und der Krankenhausapotheker festschreiben, berichtet die ABDA, dies sei dem Bundesgesundheitsministerium mit Schreiben vom 26. Januar 2015 – also über vier Monate nach dem Apothekertag – mitgeteilt worden, es sei aber noch nicht aufgegriffen worden. Dasselbe gilt für den Antrag (5.2.8), der Gesetzgeber solle Maßnahmen ergreifen, die die Einhaltung deutscher Vorschriften durch ausländische Versandapotheken sicherstellen.

Zum Antrag (4.4.2), ein eigenständiges Newsletter-System für dringende Arzneimittelmeldungen zu etablieren, berichtet die ABDA, im Zusammenhang mit der Neugestaltung der ABDA-Webseite im Dezember 2014 sei entschieden worden, alle Nachrichten der Arzneimittelkommission außerhalb des Mitgliederbereichs verfügbar zu machen. Die Informationen über Chargenüberprüfungen und Rückrufe dürften jedoch nur Fachkreisen und somit nur in einem passwortgeschützten Bereich zugänglich gemacht werden. Doch sei das Ziel des Antrags mit den ergriffenen Maßnahmen erreicht worden. Zu dem Antrag (4.4.3), das Substitutionsverbot gemäß Substitutionsausschlussliste auszusetzen, wenn eine andere Dauermedikation besteht, berichtet die ABDA nur einen Satz: „Die Gedanken und Hintergründe dieses Antrags finden Eingang in die Stellungnahme der ABDA gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie.“ Über eine Reaktion des Gemeinsamen Bundesausschusses wird nicht berichtet.

Der Antrag (4.4.4), die Evidenz wichtiger OTC-Arzneimittel aufzuarbeiten und die Ergebnisse den Apothekern in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, hatte die Hauptversammlung 2014 intensiv diskutiert. Dabei war deutlich geworden, dass dies eine umfangreiche Aufgabe ist, aber schon der Beginn ein wichtiger Schritt sein würde. In der Stellungnahme der ABDA heißt es nun, die Bearbeitung des Antrages dauere noch an. Es sei näher zu prüfen, wie die Informationen bereitgestellt werden sollten. „Dazu sind eine Reihe von Gesprächen mit internen und externen Gesprächspartnern geführt worden, die fortgesetzt werden. Demzufolge ist die weitere Beratung in den Gremien derzeit auch noch nicht abgeschlossen.“ Darüber, wer die nötigen Daten sammeln und auswerten soll, welche Kriterien dabei angelegt werden, wie diese Arbeit zu finanzieren ist und ob ein Pilotversuch erwogen wird, berichtet die ABDA hingegen nichts. So verwundert, dass in der Stellungnahme angesichts der vielen Fragen zu diesem großen Projekt nur die Bereitstellung der Informationen angesprochen wird, nicht aber deren Gewinnung. Zum Antrag (4.4.5), die Beratung zum Benzodiazepin-Entzug auszubauen, heißt es, die ABDA mache das abgeschlossene Modellprojekt bei Einrichtungen der Suchthilfe weiter bekannt und es würden Möglichkeiten diskutiert, dazu eine honorierbare Dienstleistung zu etablieren.

Berufsausübung

Zu den angestrebten Verboten für On-Pack-Promotions (L 6) und für Verschreibungen ohne Patientenkontakt (5.2.1) sowie für eine Kennzeichnungspflicht für Krankhausware (5.4.1) berichtet die ABDA, diese Anliegen würden im Rahmen des zu erwartenden Arzneimittelrechtsänderungsgesetzes eingebracht. Der in einen Ausschuss verwiesene Antrag (5.2.2) zu Notfalldepots sei im Vorstand der BAK diskutiert worden und werde im Herbst 2015 dort erneut erörtert, doch über die Ergebnisse der Diskussion berichtet die ABDA nichts. Der Antrag (5.2.3), eindeutige Festlegungen zur Nutzung neuer Prüfmethoden wie ­Nahinfrarot-Spektroskopie zu treffen, sei an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) übermittelt worden. Doch bleibt offen, ob sich die ABDA dabei für eine bestimmte Regelung engagiert und wie die AATB dazu steht. Für den Antrag (5.2.6), das Rezeptformular Muster 16 um eine vierte Taxzeile zu ergänzen, sieht die zuständige technische Kommission keine Aussicht auf Erfolg, weil die Ärzte ihre Arztstempel nicht verkleinern und daher in das neue Feld drucken würden. Kleinere Druckzeilen würden hingegen zu Lesefehlern führen.

Der Antrag (5.2.9) zum Einfluss internationaler Maßnahmen auf die nationalen Gesundheitssysteme zielt auf die Sorge, dass TTIP-Abkommen könne deutsches Gesundheitsrecht aushebeln. Dazu verweist die ABDA auf die gemeinsame Kommunikation mit den Spitzenorganisationen der Ärzte und Zahnärzte im März 2015 gegenüber dem Bundeskanzleramt und dem Bundesgesundheitsministerium. Beide Adressaten hätten ihre uneingeschränkte Unterstützung signalisiert. Auf europäischer Ebene habe die ABDA das Anliegen über den ZAEU verfolgt. Als erster Erfolg zeichne sich ab, dass der Liberalisierungsdruck auf die Heilberufe deutlich geringer zu sein scheine als auf andere freie Berufe.

Zum Antrag (L 7) auf Abschaffung der Importquote berichtet die ABDA nur, sie habe diese Forderung in ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf für das GKV-VSG aufgenommen. Sie erwähnt hingegen nicht, dass das Thema dort unbeachtet blieb, und lässt offen, ob und wie sie das Anliegen weiter verfolgen wird. Dennoch führt die ABDA ihre Position zur Abschaffung der Importquote als einen Grund dafür an, den Antrag (5.3.3) auf besondere Sicherheitsmaßnahmen für Importe nicht weiter zu verfolgen. Überzeugender erscheint der zweite Grund, die Errichtung des Securpharm-Systems. Denn in der Stellungnahme zum Antrag (5.3.4), das Securpharm-System voranzutreiben, berichtet die ABDA, ein Schwerpunkt bei der Arbeit an Securpharm sei derzeit die Abbildung des legalen grenzüberschreitenden Vertriebs. Außerdem berichtet die ABDA über die am Projekt beteiligten Organisationen. Abschließende Regelungen zum Securpharm-Projekt seien erst nach Veröffentlichung des Delegierten Rechtsaktes – voraussichtlich im Laufe von 2015 – zu treffen.

Zum Antrag (5.5.1), die Vielfalt des Apothekerberufs durch eine Änderung der Bundesapothekerordnung zu verdeutlichen, berichtet die ABDA, dieses Anliegen sei dem Bundesgesundheitsministerium mit Schreiben vom 26. November übermittelt worden. Die ABDA erwarte, dass dies bei der Umsetzung der Berufsqualifikations-Richtlinie der EU aufgegriffen werde. Von eigenem Engagement der ABDA ist hier keine Rede, allerdings hatte die ABDA im Zusammenhang mit dem Antrag 4.3.1 angekündigt, das Berufsbild neu zu formulieren.

ABDA intern

Die Forderung (6.1.5) nach Veröffentlichung von Stellungnahmen und Beschlüssen der ABDA sieht die ABDA mit ihrer neuen Webseite erfüllt, die eine solche Rubrik enthalte. In einem weiteren Antrag (6.2.1) hatte die Hauptversammlung eine Imagekampagne gefordert, mit der die Leistungen der Apotheker dargestellt werden sollten. Die ABDA nennt in ihrer Stellungnahme vier Aspekte, die in der laufenden Imagekampagne auf diesen Antrag eingingen: Kampagnenmotive zu unterschiedlichen Aufgabenfeldern, einen Imagefilm, ein Nachwuchsgewinnungspaket und eine Nachwuchswebseite.

Fazit

Eine Gesamtschau auf die Anträge lässt viele Fragen offen. Die ABDA berichtet zu etlichen Anträgen, es sei darüber diskutiert worden, verrät aber kaum oder keine Ergebnisse. Dies ist besonders bedauerlich bei Anträgen, die zur sorgfältigen Beratung in einen Ausschuss verwiesen wurden. In anderen Fällen bleibt unklar, wie und wann das Anliegen weiter verfolgt werden soll. Einige Anträge wurden an andere Institutionen weitergereicht, doch bleibt offen, wie diese damit umgehen und ob das Thema damit für die ABDA erledigt ist. Die unten stehende Tabelle soll einen Überblick über den Bearbeitungsstand der Anträge vermitteln. Da die ABDA in ihrer Stellungnahme kein eigenes System für den Bearbeitungsstatus nutzt, wurde dafür ein eigenes Schema entworfen. Die Anträge wurden dort allein anhand der An­gaben in der ABDA-Stellungnahme eingeordnet. 


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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