Präventionsgesetz

ABDA: Potenzial von Apotheken bleibt ungenutzt

Berlin - 18.06.2015, 18:30 Uhr

Präventionsgesetz: Friedemann Schmidt ist enttäuscht, dass die Möglichkeiten der Apotheken nicht genutzt werden. (Foto: A. Schelbert/DAZ)

Präventionsgesetz: Friedemann Schmidt ist enttäuscht, dass die Möglichkeiten der Apotheken nicht genutzt werden. (Foto: A. Schelbert/DAZ)


Die ABDA ist überzeugt: Der Gesetzgeber vergibt mit seinem heute beschlossenen Präventionsgesetz wichtige Chancen zur Krankheitsvorsorge, weil er die Möglichkeiten der gut 20.000 Apotheken in Deutschland ungenutzt lässt. Dabei könnten sie etwa im Kampf gegen die Impfmüdigkeit oder bei der Früherkennung von Diabetes einen wichtigen Beitrag leisten.

„Jeden Tag nehmen 3,6 Millionen Menschen das niedrigschwellige Gesundheitsangebot der Apotheken in Anspruch, für das man weder einen Termin braucht, noch krank sein muss oder einen Versicherungsnachweis vorlegen muss. Wenn man Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung in die Lebenswelt der Menschen hineintragen will, muss man dieses Potenzial nutzen. Leider wird das im Präventionsgesetz versäumt“, erklärte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag.

Die Apotheken, so Schmidt weiter, könnten zukünftig konkrete, systematische und flächendeckende Vorsorgeangebote machen. Beispielsweise könnten sie für eine strukturierte Ausgabe und Überprüfung von Impfausweisen sorgen. Schmidt verweist auf das Perspektivpapier „Apotheke 2030“. Darin habe man sich zum Ziel gesetzt, „unseren präventionsorientierten Setting-Ansatz auszubauen“.

Die Apotheken seien zwar schon jetzt mit Partnerorganisationen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Robert-Koch-Institut oder dem Diabetes-Programm-Deutschland gemeinsam in Sachen Impfschutz und Diabetesprävention unterwegs. „Aber für ein systematisches Angebot brauchen wir die Unterstützung der Politik. Der erste Schritt muss die Aufnahme der Apotheken als Leistungserbringer in den Präventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenversicherung sein“, so Schmidt.


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