E-HEALTH: ZWEITE SCHLAPPE FÜR ABDA

BMG: Apothekenhonorar deckt Medikationsplan ab

27.05.2015, 12:25 Uhr

Laut BMG ist mit dem Apothekenhonorar der Medikationsplan abgegolten. (Foto: pandpstock/Fotolia)

Laut BMG ist mit dem Apothekenhonorar der Medikationsplan abgegolten. (Foto: pandpstock/Fotolia)


Berlin - Zweite Schlappe für die ABDA: Nach dem die Große Koalition die Forderung nach einer regelmäßigen Überprüfung des Apothekenhonorars nicht erhört hat, gehen die Apotheker auch beim E-Health-Gesetz weitestgehend leer aus. Die ABDA-Forderung nach einer intensiven Einbindung in die Erstellung des Medikationsplanes wurde ebenso nicht erfüllt wie die damit verbundene Forderung nach einer Extra-Vergütung. Stattdessen erhalten die Ärzte ein Extra-Honorar. DAZ.online hat bei Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nachgefragt.

Eine Sprecherin des BMG begründete die Extra-Vergütung für die Ärzte wie folgt: Die Erstellung des Medikationsplans sei für die Ärzte eine neue Aufgabe, die entweder handschriftlich oder per Computer erfolgen müsse. Dafür sei ein Extra-Honorar gerechtfertigt. Das BMG gehe davon aus, dass die von den Apothekern zu erbringenden möglichen Ergänzungen zum Medikationsplan im Rahmen der ohnehin zu leistenden Beratungstätigkeit bei der Arzneimittelabgabe erfolge und bereits mit dem Apothekenhonorar abgegolten sei, so die Sprecherin.

In einem zweiten Schritt bei der Übertragung des Medikationsplanes auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) könne dann zwischen den Beteiligten, insbesondere zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV), auch über eine Extra-Vergütung für die Apotheker verhandelt werden. Für die Einführung eines elektronischen Medikationsplanes sieht das E-Health-Gesetz aber keine Frist vor.

Apotheker zunächst optimistisch

In einer Stellungnahme hatten die ABDA, die Bundesapothekerkammer, der DAV sowie die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker das E-Health-Gesetz im Januar begrüßt. Die Apothekerschaft stehe ganz dahinter, wenn es darum gehe, den Ausbau der digitalen Kommunikation zum Nutzen der Patienten voranzutreiben: „Wir begrüßen die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Einbindung der Apothekerschaft, sind aber davon überzeugt, dass eine noch stärkere Einbeziehung gerade im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit erforderlich ist, um für die Patienten die volle Nutzung der Chancen der Telematik zu ermöglichen“, schrieben die Apotheker-Organisationen mit Verweis auf die verschiedenen Projekte, an denen sie bereits beteiligt sind – insbesondere ARMIN und PRIMA.

Klargestellt werden müsse aus Sicht der Apotheker überdies, dass dem Medikationsplan eine Medikationsanalyse vorauszugehen habe. Diese Leistungen seien nicht in der Information und Beratung nach den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung enthalten: „Der vom Arzt und Apotheker zu betreibende Aufwand zur Medikationsanalyse und Erstellung sowie Fortschreibung des umfänglichen Medikationsplans nach § 31a SGB V erfordert zwingend eine gesonderte Vergütung.“ Von der ABDA liegt bisher noch keine aktuelle Stellungnahme zum geänderten E-Health-Gesetz vor.

 


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