Hospiz- und Palliativgesetz

Mehr Geld für die Sterbebegleitung

29.04.2015, 08:50 Uhr

Die Palliativversorgung soll besser werden. (Foto: Africa Studio/Fotolia)

Die Palliativversorgung soll besser werden. (Foto: Africa Studio/Fotolia)


Berlin - Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Versorgung sterbenskranker Menschen verbessern – und nimmt dafür zusätzliche 200 Millionen Euro in die Hand. Der Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ soll an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Grünen und Sozialverbänden gehen die Pläne nicht weit genug.

Gröhes neues Gesetz soll die ambulante Palliativ- und Hospizversorgung in der häuslichen Umgebung und stationäre Versorgung in Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Krankenhäusern regeln. Unter anderem soll die Palliativversorgung ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. Niedergelassene Ärzte und Krankenkassen sollen zusätzlich vergütete Leistungen vereinbaren. Um insbesondere in ländlichen Regionen den weiteren Ausbau der sogenannten spezialisierten ambulanten Palliativversorgung zu beschleunigen, wird ein Schiedsverfahren für entsprechende Versorgungsverträge der Krankenkassen mit den versorgenden Teams eingeführt. Weiterhin soll die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize verbessert werden. Der Tagessatz je betreuten Versicherten soll von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro steigen. Die Krankenkassen sollen künftig 95 Prozent statt bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten zahlen.

Sterbebegleitung soll überdies ausdrücklicher Bestandteil der sozialen Pflegeversicherung werden. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten zur medizinischen Versorgung der Bewohner sind nicht mehr nur freiwillig, sondern sollen von den Vertragspartnern abgeschlossen werden. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten eine zusätzliche Vergütung.

Grüne: Aktiv werden gegen Personalmangel

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Elisabeth Scharfenberg sagte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf den Gesetzentwurf: Die Koalition „tut zu wenig für die Angehörigen schwerstkranker und sterbender Menschen.“ Zudem solle sie endlich gegen den dramatischen Personalmangel in der Pflege vorgehen. Scharfenberg verlangte die seit Jahren überfällige Einführung von sogenannten Personalbemessungsinstrumenten in der Pflege. Und sie fügte hinzu: „Eine gute Pflege und eine gute Hospiz- und Palliativversorgung kosten Geld.“

Für die Palliativ- und Hospizversorgung in der Region bringt der Entwurf Gröhes nach Scharfenbergs Ansicht erste gute Ansätze. Aber: „Wir müssen endlich analysieren, welche Bedarfe es eigentlich in den verschiedenen Regionen gibt.“ Die Grünen hatten am vergangenen Freitag einen eigenen Entwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung in den Bundestag eingebracht.

Patientenschützer für vollfinanzierte Sterbebegleitung

Patientenschützer fordern wiederum einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung in Pflegeheimen. „Hospiz- und Palliativversorgung müssen endlich auch die Sterbenden in den 13.000 Pflegeheimen erreichen. Dies sind jedes Jahr 340.000 Menschen“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der dpa. Er forderte für die Sterbebegleitung in den letzten Lebenswochen eine Vollfinanzierung.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sagte: „Schwerstkranke und sterbende Menschen müssen in ihrer letzten Lebensphase die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten.“ Hospiz- und Palliativversorgung leisteten einen wichtigen Beitrag zum würdevollen Umgang mit Sterbenden. Ärzte, Pflegekräfte und Hospizvereine sollten künftig stärker vernetzt zusammenarbeiten.

 


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