Betrug mit E-Kassen

Bundesregierung gegen schnelle Kontrollen

24.04.2015, 15:55 Uhr

Strengere Kontrollen von E-Kassen: Bundesregierung will erst mal abwarten. (Foto: Sket)

Strengere Kontrollen von E-Kassen: Bundesregierung will erst mal abwarten. (Foto: Sket)


Berlin - Möglicherweise bleiben den Apothekern noch strengere Kontrollen ihrer Kassensysteme durch die Finanzämter bis auf Weiteres erspart. In ihrer Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne zu Maßnahmen gegen den Betrug mit elektronischen Kassensystemen hält sich die Bundesregierung alle Optionen offen: Vor einer Entscheidung über eine insbesondere von NRW geforderten Gesetzesinitiative will sie die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe „Registrierkasse“ abwarten. Zudem prüft die Bundesregierung eine EU-Initiative, da die Mitgliedsstaaten mit dieser Problematik unterschiedlich umgingen.

Skeptisch zeigt sich die Bundesregierung hinsichtlich technischer Gegenmaßnahmen: „Bei der Einführung einer verpflichtenden technischen Sicherheitslösung für Registrierkassen wären nach Auffassung der Bundesregierung Verlagerungen der Betrugsversuche möglich“, heißt es in der Antwort. Diese könnten beispielsweise durch Übergang zur offenen Ladenkasse durch Verzicht auf ein elektronisches Aufzeichnungsgerät zur Erfassung von Einnahmen und Ausgaben erfolgen. Ebenso durch Nichterfassung des Umsatzes in der Kasse oder durch Manipulation der Hard- oder Software sowie durch Einsatz von Software, die die Ansteuerung der Sicherheitslösung verhindern. „Insbesondere bei Klein- und Kleinstbetrieben ohne Angestellte wäre ein Übergang zur offenen Ladenkasse nicht unwahrscheinlich“, so die Antwort.

Auch dem von der Technischen Bundesanstalt entwickelten INSIKA-Verfahren steht die Bundesregierung skeptisch gegenüber: „Es besteht kein Dissens darüber, dass der Einbau einer Smartcard im Rahmen des INSIKA-Konzepts allein nicht geeignet ist, alle Manipulationsmöglichkeiten mit Registrierkassen zu verhindern.“ Bestimmte Formen in der Vergangenheit festgestellter Manipulationen könnten zwar erschwert werden. Zusätzlich zur verpflichtenden Einführung des INSIKA-Konzepts wären aber weitere flankierende Maßnahmen erforderlich.

Keine Erkenntnisse zu Häufigkeit und Umfang von Kassenbetrug

Zur Höhe des steuerlichen Schadens durch Kassenbetrug verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse. Es gebe nur Schätzungen des NRW-Finanzministeriums in Höhe von fünf bis zehn Milliarden Euro. Eine Abfrage der Länder habe ein sehr diffuses Bild ergeben. „Die Länder können keine belastbaren Aussagen zur Häufigkeit von Manipulationen treffen. Zudem konnte keine eindeutige Aussage getroffen werden, ob bei Unregelmäßigkeiten der Kassenaufzeichnungen diese durch schuldhaftes Verhalten, durch falsche Programmierung oder durch falsche Einweisung des Personals entstanden sind“, heißt es in der Antwort. Ein Land habe über einige Fälle in der Lebensmitteleinzelhandels-Branche berichtet, bei denen im Rahmen von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Umsatzsteuer-Nachschauen Umsatzverkürzungen festgestellt worden seien.


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