E-Health-Gesetz

Sanktionen auch für Apotheker?

22.04.2015, 11:55 Uhr

Diskussion beim GKV-Spitzenverband zum E-Health-Gesetz. (Foto: GKV-Spi/Tom Maelsa)

Diskussion beim GKV-Spitzenverband zum E-Health-Gesetz. (Foto: GKV-Spi/Tom Maelsa)


Berlin – Bei weiteren Verzögerungen des Projekts „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ sollten nicht nur Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband sanktioniert werden können, sondern auch die anderen gematik-Gesellschafter wie etwa die Apotheker. Dafür sprach sich die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Dr. Doris Pfeiffer, am Dienstagabend bei einer Diskussionsveranstaltung ihres Verbands zum Thema E-Health-Gesetz aus. Es müsse das Verursacherprinzip gelten.

Der Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes sieht Sanktionen für den Fall vor, dass es zu weiteren Verzögerungen kommt: KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband werden dann die Haushalte gekürzt. „Das ist schon eine heftige Sanktion“, betonte Pfeiffer. Allerdings gelte die Sanktionsandrohung nicht für alle, was vermutlich damit zusammenhänge, dass die drei Betroffenen – anders als die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Apotheker – Körperschaften des öffentlichen Rechts seien. Die könne man per Gesetz wohl nicht so einfach sanktionieren, führte sie mit Blick auf den im Publikum sitzenden ABDA-Präsidenten aus. Allerdings würde sich der GKV-Spitzenverband wünschen, dass „alle verursachergerecht sanktioniert werden“.

Sorge bereitet Pfeiffer, dass der GKV-Spitzenverband erpressbar wird: Wenn Fristen nicht eingehalten würden, weil die Industrie ein Problem habe, etwa wegen neuer Sicherheitsvorgaben für Daten: „Dann sagt die Industrie ‚wir könnten das machen, wenn ihr uns noch x Millionen rüberschiebt‘ – dann stellt sich ja die Frage, sind wir in der Lage, uns dem zu widersetzen?“ Dirk Heidenblut, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Telematik, erwiderte, die Selbstverwaltung hätte es selbst in der Hand, wie sie ihre Verträge mit der Wirtschaft gestalte. Trotzdem werde man sich noch einmal genau anschauen, ob die Sanktionen „an der richtigen Stelle, richtig und insgesamt gerecht“ eingesetzt würden – sie müssten verursachergerecht erfolgen.

Digitalisierung vorantreiben

Anfangs habe man die Herausforderungen der „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ verdrängt, erklärte Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium. Seit dem 1. Januar 2015 seien jetzt aber alle GKV-Versicherten mit der eGK ausgestattet und im November starte die Testphase der Telematikinfrastruktur. Nach einem halben Jahr soll dann die flächendeckende Anbindung folgen. Der Staatssekretär verwies darauf, dass das künftige gemeinsame Netz für Deutschland einen enormen Wettbewerbsvorteil bieten könne. Pfeiffer konstatierte, dem GKV-Spitzenverband gehe es nicht darum, Wirtschaftsförderung zu betreiben, sondern um die Verbesserung der Versorgung.

Stroppe betonte überdies, dass konstant daran gearbeitet werde, die Digitalisierung in verschiedenen Bereichen voranzutreiben, etwa den Heilberufsausweis mit Signatur, den Entlassbrief sowie den Medikationsplan, den es zunächst einmal nur auf Papier geben werde (was zugegebenermaßen ein wenig wie „WLAN mit Kabel“ anmute). Die grundsätzliche Einführung sei ein wichtiger Schritt, um die spätere Anbindung – etwa an Apotheken – überhaupt zu ermöglichen. Heidenblut forderte hier, zusätzlich zu den im Referentenentwurf bislang enthaltenen Grundregelungen auch die Vorgaben zur elektronischen Ausgestaltung aufzunehmen. Das müsse parallel entwickelt werden. „Es muss auch den klaren Anspruch auf die elektronische Form geben.“


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