Notfallkontrazeptiva

BAK überarbeitet Beratungsleitfaden

24.03.2015, 08:45 Uhr

Die BAK überarbeitet derzeit den Beratungsleitfaden zur Abgabe von Notfallkontrazeptiva.

Die BAK überarbeitet derzeit den Beratungsleitfaden zur Abgabe von Notfallkontrazeptiva.


Berlin – Seit Mitte März ist die „Pille danach“ ohne Rezept in Apotheken erhältlich. Einen vorläufigen Beratungsleitfaden zur Abgabe hat die Bundesapothekerkammer (BAK) bereits Ende Januar veröffentlicht. Im Laufe dieser Woche soll nach Angaben der ABDA-Pressestelle die endgültige Fassung folgen. Die heftige Kritik der Frauenärzte scheint gewirkt zu haben – es soll nun doch ein Hinweis zum Körpergewicht aufgenommen werden.

Mehrere Frauenärzteorganisationen hatten sich sowohl an den Bundesgesundheitsminister als auch an den ABDA-Präsidenten, den BAK-Präsidenten und den AMK-Vorsitzenden gewandt, weil ihrer Meinung nach in den herausgegebenen Curricula, Handlungs- und Beratungsempfehlungen sowie der Checkliste zur Dokumentation der Beratung „grundlegende Beratungsinhalte nicht enthalten“ waren. Unter anderem fehlte ihnen der Hinweis auf die nachlassende Wirkung von Levonorgestrel und Ulipristalacetat ab einem bestimmten Körpergewicht.

Wie es in der ABDA-Pressestelle heißt, arbeitet man bei der BAK derzeit noch an der Überarbeitung des bisherigen Entwurfs. Neben rein redaktionellen Änderungen soll auch ein Hinweis zum Körpergewicht aufgenommen werden. Näheres dazu war bislang nicht zu erfahren – auch nicht, ob es sich bei letzterem um eine Reaktion auf die mehrfache Kritik der Frauenärzte handelt. Anschließend wird die Endfassung des Leitfadens dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Ansicht vorgelegt und daraufhin veröffentlicht. Das soll noch in dieser Woche passieren.

Im BMG betont man derweil, dass eine gute Beratung grundsätzlich „wichtig und richtig“ sei – dazu sollten ja gerade die Beratungsleitlinien beitragen. Damit darin der Sachverstand aller Beteiligter, explizit auch der Frauenärzte einfließe, habe man bereits im Januar alle Beteiligte an einen Tisch gebracht. Ob die neue Variante des Leitfadens tatsächlich die endgültige ist, bleibt abzuwarten, denn im BMG betont man außerdem, dass es sich beim Beratungsleitfaden „natürlich“ um ein Dokument handele, „das anhand der Erfahrungen und im Sinne der Sicherstellung einer hochwertigen Beratung stetig weiterentwickelt werden muss“.


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