Präventionsgesetz im Bundestag

Gröhe: Impfpflicht ist kein Tabu

20.03.2015, 11:50 Uhr

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Impfbereitschft steigern. (Foto: BMG bzw. Alexaner Raths/Fotolia)

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Impfbereitschft steigern. (Foto: BMG bzw. Alexaner Raths/Fotolia)


Berlin - Anlässlich der ersten Lesung des Präventionsgesetzes heute im Bundestag hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Ärzte, Kitas, Schulen und Eltern dazu aufgerufen, die Impflücken vor allem bei Jugendlichen zu schließen. „Wenn das nicht gelingt, darf eine Impfpflicht kein Tabu sein.“ Alle Gesundheits-Routineuntersuchungen müssten genutzt werden, um den Impfschutz zu überprüfen. Notwendig sei eine „offene Debatte ohne Scheuklappen“. 

Vorerst setzt das Präventionsgesetz der Großen Koalition allerdings nicht auf eine Pflicht, sondern sieht zunächst eine verstärkte Impfberatung – insbesondere vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kita – und eine bessere Dokumentation der Impfungen vor. Nicht aufgegriffen in den bisherigen Beratungen wurde allerdings die ABDA-Forderung, die Überprüfung des Impfstatus der Bevölkerung als honorierte Leistung durch die Apotheker zu übernehmen. Außerdem hatte die ABDA vorgeschlagen, dass Apotheker im Rahmen der Diabetes-Prävention Risiko- und Bluttests durchführen sollten.

Gröhe bezeichnete das Präventionsgesetz als wichtigen Schritt zu mehr Gesundheitsförderung. Das Gesetz soll im Sommer in Kraft treten – „rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit, in der es üblicherweise vermehrt zu Erkrankungswellen kommt“, so Gröhe. 

Mehr Geld für Prävention

Der Entwurf sieht vor, dass die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro in Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention investieren. Dazu soll der  Ausgabenrichtwert von derzeit 3,17 Euro auf 7 Euro je Versicherten und Jahr angehoben werden.

Weiterhin soll es künftig eine nationale Präventionskonferenz geben. Hier sollen Sozialversicherungsträger unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit und der Sozialpartner gemeinsame Ziele festlegen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen. So sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen.

Vorbehalte der Kassen

Die gesetzlichen Krankenkassen äußerten Vorbehalte gegen das Gesetzesvorhaben – auch wenn die Richtung grundsätzlich stimme. So missfällt es etwa dem GKV-Spitzenverband, dass eine Quersubventionierung einer Bundesbehörde (BZgA)  durch Versichertengelder vorgesehen ist. Ein solches Vorgehen sei „weder fachlich noch ordnungspolitisch sinnvoll“, so GKV-Vorstand Gernot Kiefer. Für die Präventionsaufgaben der einzelnen Krankenkassen brauche es „keine zentralistische Bundesbehörde als Subdienstleister“.

Die Betriebskrankenkassen kritisierten, dass die Kassen nicht verausgabte Mittel für betriebliche Gesundheitsförderung und Pflege an den GKV-Spitzenverband abführen sollen. Auch die geplante Quotierung für Leistungen in der betrieblichen Gesundheitsförderung und den Lebenswelten sei nicht zielführend.


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