Gesundheitswesen

Einigkeit beim Korruptions-Straftatbestand

10.03.2015, 12:25 Uhr

BMJ-Staatssekretär Lange präsentiert vielerorts den neuen Korruptions-Straftatbestand. (Foto: Kugler/Bundesregierung)

BMJ-Staatssekretär Lange präsentiert vielerorts den neuen Korruptions-Straftatbestand. (Foto: Kugler/Bundesregierung)


Stuttgart – Die große Koalition will Korruption im Gesundheitswesen zukünftig bestrafen. Und alle betroffenen Gruppen, von den Ärzten über die Arzneimittelhersteller bis zu den Staatsanwälten, begrüßen dieses Vorhaben. Sowohl Ärzte-Präsident Montgomery wie auch vfa-Geschäftsführerin Fischer äußerten Kritik nur an Details des Referentenentwurfs, den Christian Lange aus dem Bundesjustizministerium gestern bei einer Diskussionsveranstaltung der Friedrich Ebert Stiftung vorstellte.

Christian Lange (SPD), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, betonte, es gehe nicht um eine Stigmatisierung einer Berufsgruppe oder gar um eine „Lex Ärzte“. Genau deswegen würden von dem geplanten Gesetz auch alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen erfasst, nicht nur die in Kammern organisierten Heilberufe, wie es der Gesetzentwurf aus Bayern vorsieht. „Es gibt keinen Hinweis darauf, dass verkammerte Berufe korrupter sein sollen als andere. Aber nur das wäre ein sachlicher Grund, der eine solche Beschränkung rechtfertigen würde.“

Kein Generalverdacht

Dass die Regierung einen eigenen Straftatbestand schaffen wolle, bedeute nicht, dass man von einer besonders hohen Korruption im Gesundheitswesen ausgehe, betonte Lange. „Wir stellen niemanden unter Generalverdacht!“ Korruption untergrabe das Vertrauen der Patienten in die Heilberufe, und dieses Vertrauen sei ein besonders schützenswertes Gut. Außerdem gehe es der Regierung um ein „Unwerturteil“, man wolle deutlich machen, dass man in diesem Bereich korruptives Verhalten nicht dulde. „Dass wir Korruption bei Richtern und Abgeordneten ebenfalls gesondert strafrechtlich geregelt haben, bedeutet auch nicht, dass wir diese Berufsgruppen für besonders korrupt halten. Im Gegenteil.“

Berufsrecht ein nasses Pappschwert

Diese Stoßrichtung des Entwurfs begrüßte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, ausdrücklich. „Den Generalverdacht haben wir doch heute. Die 99,9 Prozent ehrlichen Ärzte haben es satt, für die 0,1 Prozent korrupten Kollegen den Kopf hinzuhalten.“ Die berufsrechtlichen Regelungen reichten in diesem Bereich nicht aus, beispielsweise fehle den Kammern die Ermittlungskompetenz. „Wir haben keine Kammer-Polizei, und wir haben keine Kammer-Gefängnisse“, so Montgomery. „Das Berufsrecht ist hier ein nasses Pappschwert.“

Gesetz noch in diesem Jahr

Die forschenden Pharmahersteller begrüßen das geplante Gesetz ebenfalls ausdrücklich, wie vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer betonte. Auch in der Industrie diene es dem Schutz der Korrekten. Dazu komme, dass alle vom geplanten Straftatbestand erfassten Handlungen schon heute durch den freiwilligen Kodex der forschenden Pharmaunternehmen untersagt seien. Einzig die Fokussierung auf Arzneimittel und deren Hersteller falle ihr bei dem Entwurf negativ auf. Das hänge aber eher mit der medialen Berichterstattung als mit dem Entwurf selbst zusammen, betonte Staatssekretär Lange gegenüber DAZ.online. Der Entwurf erfasse ausdrücklich jedes korruptive Verhalten im Gesundheitswesen, nicht nur das im Zusammenhang mit der Verordnung oder Abgabe von Arzneimitteln. Er sei zuversichtlich, dass der Entwurf noch in diesem Jahr Gesetz werde, erklärte Lange.


Dr. Benjamin Wessinger (wes), Apotheker / Herausgeber / Geschäftsführer
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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