Notfallkontrazeptiva

Länder empfehlen „Pille danach“-Versandverbot

Berlin - 18.02.2015, 13:56 Uhr


Die Länder wollen nicht, dass die „Pille danach“ hierzulande im Internet erworben werden kann. In seiner heutigen Sitzung sprach sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrats für ein Versandhandelsverbot für Notfallkontrazeptiva aus. Als Hauptargumente werden in dem von vier Ländern eingebrachten Antrag der schnelle Zugang sowie die erforderliche Beratung face-to-face angeführt.

Zur Umsetzung des Versandverbots empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Bundesrat, § 17 Abs. 2b der Apothekenbetriebsordnung um Notfallkontrazeptiva zu ergänzen. Er würde dann folgendermaßen lauten: „Für Arzneimittel, die die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthalten sowie für zur Notfallkontrazeption zugelassene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacetat, ist ein Inverkehrbringen im Wege des Versandes nach § 43 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes nicht zulässig.“

Schnellerer Zugang und persönliche Beratung

Das Verbot sei im Zuge der Entlassung von Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht „geboten, um sicherzustellen, dass Notfallkontrazeptiva so bald wie möglich […] eingenommen werden“, heißt es zur Begründung im Antrag. Der Anwendungserfolg sei am wahrscheinlichsten, je früher die Anwendung erfolge. „Dies kann über einen Versandhandel typischerweise nicht gewährleistet werden.“ Zudem sollte die Abgabe nur „im konkreten Bedarfsfall“ und nur unmittelbar an die betroffene Person erfolgen. Bei einer Bevorratung könne die Beratung durch Apotheken nicht in dem Maße wie im Fall eines bereits eingetretenen Notfalls gewährleistet werden.

Zudem haben die Länder Bedenken im Hinblick auf die Beratung: Bei der Arzneiabgabe könnten zwar auch Versandapotheken grundsätzlich die erforderliche Information und Beratung leisten. Umfang und Intensität der Beratung erforderten aber unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Betroffenen sowie der sensiblen Thematik eine Beratung von Angesicht zu Angesicht. „Eine Beratung über Online-Fragebögen oder eine telefonische Beratung erscheinen hier weder sachgerecht noch ausreichend.“ Insbesondere bei der Abgabe an Minderjährige müsse die Apotheke die Einsichtsfähigkeit verantwortungsvoll einschätzen und entscheiden, ob das Arzneimittel abgegeben werde. „Eine solche Einschätzung und Beratung erfordert einen persönlichen Kontakt.“

Beratungs-Leitlinien noch in Bearbeitung

Zurückgehen soll der Vorschlag auf eine Initiative des Bundesgesundheitsministers. „Unser Ziel ist, auch weiterhin eine qualitativ gute Beratung sicherzustellen“, erklärte Hermann Gröhe (CDU) erneut. Nach der Brüsseler Entscheidung zur Freigabe von ellaOne® sei eine gute Beratung auch in Apotheken der richtige Weg. Apotheker und Frauenärzte verständigten sich derzeit auf gemeinsame Leitlinien für die Beratung in Apotheken. „Diese Leitlinien werden auch beinhalten, in welchen Fällen eine zusätzliche ärztliche Beratung empfohlen wird.“ Die von der Bundesapothekerkammer Ende Januar vorgelegte Handlungsempfehlung ist somit nicht die Finalfassung – es könnte noch Änderungen geben.


Juliane Ziegler


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