Anti-Korruptions-Gesetzentwurf

Warnung vor rechtlicher Grauzone

Berlin - 10.02.2015, 10:57 Uhr


Die Kritik am geplanten neuen Straftatbestand für Korruption im Gesundheitswesen reißt nicht ab: Bei der Initiative unbestechlicher Ärzte „MEZIS“ fürchtet man, dass die Beschränkung auf Bestechung und Bestechlichkeit dazu führen wird, dass manche korruptive Verhaltensweisen im Gesundheitswesen auch weiterhin in einer rechtlichen Grauzone bleiben. Auch die ABDA fordert klare Regeln.

Einige Verbände hatten sich vergangene Woche sehr kritisch geäußert: Einigen ist die Formulierung im Gesetzentwurf zu ungenau. Sie befürchten unter anderem, dass sinnvolle und gewollte Kooperationsformen in Zukunft kriminalisiert werden könnten. Ähnliche Befürchtungen hat man bei der ABDA. Dort prüft man derzeit den Regierungsentwurf. Klar sei, betont Sprecher Reiner Kern, dass es eindeutige Regeln geben müsse. „So klar, dass jeder potenziell Betroffene genau weiß, ob er sich strafbar macht oder nicht.“ Es dürfe keine Grauzone bestehen bleiben. Insoweit werde man genau prüfen, an welcher Stelle und auf welche Weise der Gesetzentwurf weiter konkretisiert werden müsse.

Die Kritik der Ärzteinitiative MEZIS zielt in eine etwas andere Richtung: Eine Schwachstelle im Gesetzentwurf sieht man dort darin, dass die ebenfalls korrumpierend wirkende Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung außen vor bleibe. Während es bei der Bestechung Geld oder eine andere Vergünstigung gegen eine vereinbarte Gegenleistung gebe, enthielten Vorteilsnahme und -gewährung – die für Beamte oder Krankenhausärzte im Öffentlichen Dienst strafbar sei – keine juristische Unrechtsvereinbarung. Vielmehr gehe es „entweder um eine implizite Übereinkunft oder eine allgemeine ‚Landschaftspflege‘ ohne direkte Gegenleistung, die sich für den Spender in der Zukunft günstig auswirken soll“.

Die Beschränkung des Gesetzes auf Bestechung und Bestechlichkeit wird dazu führen, so vermutet man bei MEZIS, dass manche korruptive Verhaltensweisen im Gesundheitswesen in einer rechtlichen Grauzone bleiben – etwa die üblichen pharmagesponserten Reisen, bei denen regelmäßige Verordner mit Kongressreisen und Spitzenverordner gar mit Interkontinentalreisen belohnt werden. Ein weiteres Problem ist aus Sicht der Initiative, dass nur Ärztekammern, Berufsverbände und Krankenkassen berechtigt sein sollen, Strafanzeige zu stellen – nicht aber einzelne Personen. „Da diese Institutionen nur geringe Möglichkeiten zur Aufdeckung von Korruption haben, droht das Gesetz zahnlos zu bleiben.“


Juliane Ziegler


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