GKV-Spitzenverband zur Arzneimittelversorgung

Mehr Vergütung nur bei Zusatznutzen

Berlin - 23.01.2015, 14:27 Uhr


„Die Arzneimittelversorgung in Deutschland braucht einen Modernisierungsschub“, das meint GKV-Vize Johann-Magnus von Stackelberg. Denn nicht alles läuft aus seiner Sicht gut: „Für neue Medikamente können die Hersteller im ersten Jahr nach wie vor Mondpreise verlangen, moderne Apothekenstrukturen werden gesetzlich verhindert und die Praxissoftware bei den niedergelassenen Ärzten kann Monate alte Informationen enthalten.“ In einem heute vorgestellten Positionspapier macht der GKV-Spitzenverband Vorschläge, wie die Arzneimittelversorgung besser und wirtschaftlicher werden könnte. Die meisten Forderungen sind altbekannt – etwa jene, das Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken abzuschaffen.

„10 Handlungsfelder für Qualität und Finanzierbarkeit der Arzneimittelversorgung“, lautet der Titel des im Dezember vom Verwaltungsrat beschlossenen Positionspapiers. Die zentrale Anliegen des GKV-Spitzenverbandes sind: die Qualität verbessern, Patienten und Ärzten die Orientierung erleichtern, die Finanzierbarkeit sichern, bestehende Regelungen zu überprüfen – und, ganz explizit: den Apothekenmarkt zukunftsfähig gestalten.

Fremd- und Mehrbesitzverbot aufheben

Was die Apotheken betrifft, sind die Forderungen des GKV-Spitzenverbands nicht wirklich überraschend. Schon einleitend heißt: „Von einem Wettbewerb um eine gute gesundheitliche Versorgung der Patienten ist die deutsche Apothekenlandschaft nach wie vor weitestgehend ausgenommen.“ Mit der Zulassung des Versandhandels sei die traditionelle Apothekenstruktur zwar ansatzweise geöffnet worden – eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes sei aber „weiterhin dringend geboten“. Gefragt, wo von Stackelberg seine politischen Verbündeten für diese Forderung sieht, verwies er auf den Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen und einige Wirtschaftswissenschaftler. Davon, dass die Politik „Mantra-artig“ wiederholt, sie stehe zum Fremd- und Mehrbesitzverbot, lässt sich der GKV-Vize nicht beirren: „Vernünftige Forderungen muss man mit Hartnäckigkeit vorbringen. Irgendwann setzen wir uns durch.“

Vertriebsstruktur weiterentwickeln

Im Positionspapier heißt es weiter, die Vertriebsstruktur müsse so weiterentwickelt werden, „dass eine adäquate pharmazeutische Versorgung der Patienten auch in Regionen mit einer geringeren Bevölkerungsdichte sichergestellt bleibt“. So sollte der Versandhandel gestärkt werden und Möglichkeiten des selektivvertraglichen Wettbewerbs genutzt werden, um die Versorgung zu verbessern. Es sei auch zu beachten, dass Deutschland im internationalen Vergleich bereits eine recht hohe Apothekendichte aufweise.

Filialapotheken mit PTA statt Apotheker

Weiterentwicklungspotenzial sieht der GKV-Spitzenverband insbesondere im jetzigen System der Haupt- und Filialapotheken. Derzeit müssten Filialapotheken mit nahezu gleicher Ausstattung und Organisation wie Hauptapotheken betrieben werden. Dies gehe mit hohen Fixkosten einher. Unnötigerweise mehrfach vorhandene Strukturen würden nicht optimal ausgelastet. So seien Filialen auch in Regionen mit geringer Patientenzahl wirtschaftlich nicht attraktiv. Die Idee des GKV-Spitzenverbands: In der Filialapotheke könnte künftig eine PTA präsent sein und der approbierte Apotheker in der Hauptapotheke per „Teleassistenz“. Damit könnte sowohl die beratungsbedürftige Arzneimittelabgabe als auch eine feste „pharmazeutische Sprechstunde“ realisiert werden.

Honorarerhöhung nur mit Nachweis

Was die Apothekenvergütung betrifft, so sei diese zwar kompliziert, aber „konsistent, logisch und auf Basis repräsentativer Daten weiterzuentwickeln“. Der festgeschriebene Apothekenabschlag sei als „Großkundenrabatt“ beizubehalten. Veränderungen bei den apothekerlichen Leistungen und Kosten für die Abgabe von Rx-Arzneimitteln sollen über die Arzneimittelpreisverordnung berücksichtigt werden. Derzeit, so heißt es im Papier, werde die pharmazeutische Beratungsleistung des Apothekers sowie der logistische und organisatorische Aufwand angemessen vergütet. Künftige Honorarerhöhungen seien nur bei Nachweis über einen gestiegenen Aufwand und gestiegene Kosten vorzunehmen.

Keine Doppelfinanzierung bei Medikationsmanagement

Da auch der GKV-Spitzenverband weiß, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit ein wichtiges Thema ist und das Medikationsmanagement an Bedeutung gewinnen wird, stellt er schon einmal klar: „Bei der zusätzlichen Erbringung von Leistungen im Rahmen eines Medikationsmanagements, die bereits bei Verordnung des Arzneimittels durch den Arzt erbracht wurden, muss eine Doppelfinanzierung von Leistungen durch die GKV ausgeschlossen werden.“ Er wisse, in der Apothekerschaft werde „der Traum von zusätzlichen Vergütungsformen geträumt“. Ganz verschließen wolle sich der GKV-Spitzenverband auch nicht: „Bei einem echten Zusatznutzen der neuen Leistung für die Patienten sind wir offen“, betonte von Stackelberg.

Hier finden Sie das gesamte Positionspapier des GKV-Spitzenverbands als pdf.


Kirsten Sucker-Sket


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