„Pille danach“

EAMSP: Versandverbot wäre Rechtsbruch

Berlin - 21.01.2015, 14:59 Uhr


Der Verband der EU-Versandapotheken (European Association of mailorder pharmacies, EAMSP) sieht keine Rechtsgrundlage für das von der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg geforderte Versandverbot von Notfallkontrazeptiva. Dies sei lediglich ein Vorwand für einen neuerlichen „Diskreditierungsversuch des Arzneimittel-Versandhandels“, heißt es in einer EAMSP-Erklärung. Diese Forderung sei eine Aufforderung an den nationalen Gesetzgeber zum Rechtsbruch.

Die Unbedenklichkeit ergebe sich sowohl aus EU-Normen als auch aus bestehenden nationalen Vorschriften, erklärt der EAMSP. § 17 Abs. 2a Satz 2 Apothekenbetriebsordnung bestimme zwar, „dass eine Versendung von Arzneimitteln nicht erfolgen darf, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker nicht erfolgen kann“ – bei der „Pille danach“ bestehe ein solcher Beratungsbedarf aber nicht. Dieser hebe auf einen besonderen Beratungsbedarf bei flüssigen Zubereitungen von Zytostatika, radioaktiven Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit sehr kurzer Haltbarkeit ab.

Insbesondere bei letzter Fallgruppe habe der Gesetzgeber deutlich gemacht, dass es sich hierbei um Medikamente handelt, die aufgrund einer begrenzten Haltbarkeit nicht für längere Lagerung und Transport geeignet seien. Hierunter fielen Notfallkontrazeptiva nicht. Unbestritten nehme die Wirksamkeit bei längerem Zuwarten nach dem Geschlechtsverkehr zwar ab. Aber eine Vor-Ort-Apotheke könne den Zeitpunkt der tatsächlichen Einnahme durch den Patienten nicht beeinflussen. Der rechtzeitige Kauf oder gar die rechtzeitige Einnahme eines Kontrazeptivums vor dem letztmöglichen wirksamen Zeitpunkt des Medikamentes liege in der Selbstverantwortung des Patienten.

Versandapotheken begrüßen Freigabe grundsätzlich

Zwar begrüßt der EAMSP generell die Befreiung von Notfallkontrazeptiva von der Rezeptpflicht. Die rezeptfreie Abgabe als OTC-Produkt dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass „es sich hierbei um pharmakologisch hochwirksame Präparate handelt, die einen Beratungsbedarf haben“. Die europäischen Versandapotheken leisteten für ihre Kunden bereits heute einen substanziellen, individuellen Beratungs- und Betreuungsservice, der auf den Erfolg der Arzneimitteltherapie und die Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwirkungen abziele. Dieser Service werde kontinuierlich weiter ausgebaut: Neben der Beratung per Telefon, Brief oder E-Mail lägen jeder Arzneimittellieferung schriftliche Informationen bei, die unter anderem über Einnahmemodalitäten und Wirkweise der Medikamente aufklärten.


Lothar Klein


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