Arzneipreise und -erstattung

Brüssel zieht EU-Transparenzrichtlinie zurück

Berlin - 06.01.2015, 11:10 Uhr


Eigentlich wollte die Europäische Kommission die Entscheidungsverfahren für Preisfestsetzung und Kostenerstattung von Arzneimitteln in den EU-Mitgliedstaaten verschlanken und verkürzen, damit Arzneimittel in Europa schneller auf den Markt gelangen. Dafür sollte die EU-Transparenzrichtlinie überarbeitet werden. Doch die Verhandlungen verliefen schwierig. Daher strich die Kommission die geplante Aktualisierung aus ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2015.

Im Anhang II des von der Kommission veröffentlichten Arbeitsprogramms für das laufende Jahr ist die EU-Transparenzrichtlinie im Abschnitt der zurückgezogenen Vorschläge gelistet (Nr. 49). Als Grund für die Rücknahme heißt es dort: „No foreseeable agreement.“ Keine absehbare Einigung. Gemeint dürfte der Rat sein, denn die Reform stieß bei den EU-Mitgliedstaaten auf wenig Gegenliebe. Die Verhandlungen verliefen schwierig, da die EU-Staaten sich bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Gesundheitssysteme zu sehr eingeschränkt fühlten.

Diese sind zwar für die Organisation ihrer Krankenversicherungssysteme verantwortlich, ebenso wie für die Zuweisung von Mitteln für das Gesundheitswesen. Ihre Entscheidungen über die Preise und die Erstattung von Arzneimitteln unterliegen aber gleichwohl der EU-Transparenzrichtlinie, die verfahrenstechnische Verpflichtungen der Mitgliedstaaten festlegt, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen über die Preise und die Erstattung für die Produkte pünktlich erfolgen, begründet werden und Rechtsbehelfe gegen sie möglich sind.

Den Mitgliedstaaten stieß besonders die vorgesehene Verkürzung der Fristen für die Preisfestsetzungs- und Kostenerstattungsentscheidungen sowie die Einführung eines Rechtsmittelverfahrens bei Nichteinhaltung der Fristen für die Aufnahme von Arzneimitteln in die Krankenversicherungssysteme auf. Auch ein überarbeiteter Vorschlag der Kommission – mit weniger strengen Fristen – konnte nicht überzeugen. Allerdings bedeutet der Verzicht im diesjährigen Arbeitsprogramm nicht, dass die Kommission ihr ursprüngliches Ziel ganz aufgibt. Es dürfte zur gegebenen Zeit wieder auf den Tisch kommen.


Juliane Ziegler


Das könnte Sie auch interessieren

Alles bleibt vorerst wie es ist: Brüssel resigniert und nimmt Modernisierungspläne zurück

Vorübergehendes Aus für EU-Transparenzrichtlinie

EU-Transparenzrichtlinie wird überarbeitet

Arzneimittel sollen schneller zum Patienten kommen

EU-Kommission legt Verordnungsentwurf für gemeinsame Nutzenbewertung vor

Europa kratzt an der Macht der Kassen

Bundestag will Subsidiaritätsrüge an die EU-Kommission schicken

Kritik an europäischer Nutzenbewertung

EU-Parlament nimmt Kommissionsvorschlag mit Änderungen an

Nächster Schritt zur EU-Nutzenbewertung