Gesundheitspolitik

Bundeskabinett stimmt GKV-VSG und Präventionsgesetz zu

Berlin - 17.12.2014, 12:35 Uhr


Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zugestimmt und auf die parlamentarische Reise geschickt. Das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-VSG) beinhaltet unter anderem die Festschreibung des Kassenabschlags für Apotheker, vor allem aber Regelungen zur ambulanten und stationären Versorgung. Außerdem stimmte das Kabinett dem Entwurf des Präventionsgesetzes zu.

Bundesminister Herman Gröhe kommentierte die Zustimmung der Ministerrunde wie folgt: „Gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnorts sein. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten.“ Das Präventionsgesetz solle dazu beitragen, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt entstehen: „Ziel muss sein, die Umgebung, in der wir leben, lernen und arbeiten, so zu gestalten, dass sie die Gesundheit unterstützt. Ich freue mich, dass es nach mehreren Anläufen in der Vergangenheit nun einen breiten Konsens darüber gibt, bei der Prävention einen wichtigen Schritt nach vorne zu gehen.“

Das Versorgungsstärkungsgesetz schreibt unter anderem – wie vom Deutschen Apothekerverband (DAV) gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband gefordert – den Kassenabschlag auf 1,77 Euro fest. Es setzt der Selbstverwaltung eine Frist zur Regelung der Retaxproblematik bei der fehlerhaften Abgabe von Arzneimitteln.

Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung von Ärzten in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert und die Fördermöglichkeiten werden erweitert. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren weiterentwickelt. Kommunen können durch Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums insbesondere in ländlichen Regionen aktiv die Versorgung mitgestalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln.

Das Krankenhaus-Entlassmanagement wird verbessert und strukturierte Behandlungsprogramme werden ausgebaut. Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung und von Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Volumen von 300 Millionen Euro jährlich – zunächst in den Jahren 2016 bis 2019 – eingerichtet.

Das Präventionsgesetz setzt auf die zielgerichtete Zusammenarbeit der Präventionsakteure: Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sollen auch die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung  sowie die Soziale Pflegeversicherung, die erstmals eine Präventionsaufgabe erhält, eingebunden werden. In einer Nationalen Präventionskonferenz definieren Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und der Sozialpartner gemeinsame Ziele und verständigen sich auf ein gemeinsames Vorgehen. Dadurch sollen die vielfältigen Ansätze in der Prävention und Gesundheitsförderung gebündelt und abgestimmt bei den Menschen vor Ort ankommen.


Lothar Klein


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