Analyse zu den GKV-Arzneimittelausgaben

Differenziertere Betrachtung notwendig

15.12.2014, 14:10 Uhr


Das Bundesgesundheitsministerium beruhigt die Öffentlichkeit einerseits in Hinblick auf die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung. Auf der anderen Seite wird beim Anstieg der Arzneimittelkosten mit überhöhten Zahlen die Situation dramatisiert. Eine Analyse von Uwe Hüsgen.

„Finanz-Reserven der Krankenkassen weiterhin bei 16 Milliarden Euro“, so lautet die Überschrift einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 3. Dezember, in der über das Finanzergebnis der Gesetzlichen Krankenversicherung in den ersten drei Quartalen 2014 berichtet wird. Weiter kommentiert das BMG den bisher aufgelaufenen Verlust: „Einnahmen in Höhe von rund 152,6 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen der ersten drei Quartale 2014 Ausgaben von rund 153,3 Milliarden Euro gegenüber. Die Differenz [gemeint ist hier: der Verlust] von 763 Millionen Euro geht zu einem Großteil darauf zurück, dass die Krankenkassen ihre Versicherten über Prämien und freiwillige Leistungen an ihren hohen Finanz-Reserven beteiligt haben.“, um dann immerhin festzustellen: „Die Leistungsausgaben stiegen [im 1. bis 3. Quartal 2014] um 5,3 Prozent je Versicherten.“

Nach diesem moderaten Einstieg ist es aber mit Blick auf die Arzneimittelausgaben mit den Beruhigungspillen vorbei; es kommt jetzt ziemlich dick: „In den Monaten Januar bis September 2014 sind die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen nach drei Jahren mit moderaten Zuwächsen um 9,3 Prozent gestiegen.“ Zwar weist das BMG auf eine wesentliche Ursache für diesen Anstieg hin: „Dieser Ausgabenzuwachs dürfte zu einem Teil auf das Auslaufen des bis 31. Dezember 2013 befristeten erhöhten Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel von 16 Prozent zurückzuführen sein.“ Dabei hatte der Gesetzgeber den Herstellerrabatt zunächst als temporär begrenztes Sonderopfer zur Entlastung der GKV-Ausgaben eingeführt. Dass die Ausgaben mit Ende der zeitlichen Begrenzung wieder steigen, liegt im Wesen eines solchen Sonderopfers. Die statistischen Auswirkungen werden allerdings nicht erläutert. Auch die Tatsache, dass aus dem temporären Sonderopfer jetzt ein reduzierter und zugleich zeitlich verlängerter „Mengenrabatt“ – als Tauschgeschäft „vierte Hürde gegen Altzulassung“ zwischen Industrie und Politik – geworden ist, wird schamhaft verschwiegen.

Bei einer etwas anspruchsvolleren  Analyse der Zahlen stellt man fest, dass die Arzneimittelausgaben im besagten Zeitraum nur um etwa 5,5 Prozent angestiegen wären, wäre der oben genannte gesetzliche Herstellerrabatt, den das BMG als „Mengenrabatt“ tituliert, nicht gesenkt worden. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Zahl der GKV-Versicherten im untersuchten Zeitraum um fast 0,6 Prozent gestiegen ist. Unter Berücksichtigung dieses Zuwachs wären die Arzneimittelausgaben je Versichertem in den Monaten Januar bis September 2014 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres – bei unveränderter Rabattstaffel – „nur“ um etwa 4,9 Prozent gestiegen. Da nach Angaben des BMG die Leistungsausgaben je Versicherten um 5,3 Prozent gestiegen sind, läge der Ausgabenanstieg bei den Arzneimitteln demnach sogar noch unter der Entwicklung der Leistungsausgaben insgesamt.

Arzneimittelausgaben ≠ Apothekenumsätze

In der breiten Öffentlichkeit werden die Arzneimittelausgaben leider immer noch zu oft mit den Apothekenumsätzen gleichgesetzt, die „übrigen Stufen der Wertschöpfung“ (Hersteller, Großhandel und vor allem der Staat, der über die Mehrwertsteuer mitverdient) jedoch ignoriert. Deshalb lohnt an dieser Stelle eine differenziertere Betrachtung.

Die Arzneimittelausgaben der GKV setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Arzneimittelumsätzen der Apotheken, reduziert um die Zuzahlungen der Versicherten, den Apothekenabschlag gemäß § 130 SGB V und die Herstellerabschläge nach § 130a SGB V. Diese Abschläge machten in den ersten neun Monaten 2014 in Summe annähernd 6 Milliarden Euro aus. An dieser Stelle gilt zu prüfen, ob der Staat – den Gesetzen der Logik folgend – der GKV an sich nicht auch einen Mengenrabatt (in Form einer reduzierten Mehrwertsteuer) gewähren sollte!

Die GKV wurde also einerseits wesentlich entlastet: Es sind immer weniger Rabatt-Arzneimittel von der Zuzahlung befreit, der Kassenabschlag der Apotheken ist um gut 2,7 Prozent gestiegen und der Herstellerabschlag für rabattbegünstigte Arzneimittel stieg sogar um 8,1 Prozent!

Die Reduzierung des gesetzlichen Herstellerrabatts für patentgeschützte Arzneimittel um 780 Millionen Euro bzw. fast 40 Prozent führte andererseits zu einer – bereits seit langem vorhersehbaren – Belastung der GKV.

Zurück zum Anstieg der Arzneimittelausgaben, die je Versichertem um 4,9 Prozent wuchsen – eine mit dem Vorjahr durchaus vergleichbare Steigerung. Bekanntlich machen verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel den größten Teil der GKV-Arzneimittelausgaben aus. Nun ist der Apothekenrohertrag mit solchen Rx-Arzneimitteln in den ersten neun Monaten 2014 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 1,6 Prozent gestiegen, wie auch im „Rohertragsmonitor“ in der Apotheker Zeitung Nr. 45 nachzulesen ist.

Je Versichertem ist das eine Zunahme von gerade einmal 1,1 Prozent. Damit bleiben von dem vom BMG publizierten Anstieg der GKV-Arzneimittelausgaben von 9,3 Prozent gerade einmal 1,1 Prozent übrig, die den Apotheken zugerechnet werden können.

So könnte eine objektive Berichterstattung über die GKV-Arzneimittelausgaben aussehen, unter Berücksichtigung aller Wertschöpfungsstufen. Doch darauf wartet man – bisher – leider vergeblich.

Übrigens: Die Mehrwertsteuereinnahmen je Versichertem aus zulasten der GKV verordneten Arzneimitteln haben in den ersten neun Monaten 2014 um 6,0 Prozent zugelegt. Das ist mehr als das Fünffache der Steigerung des Apothekenrohertrags.


Uwe Hüsgen


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