Diskriminierung

Linke fordert Schutz für chronisch Kranke

Berlin - 09.12.2014, 09:49 Uhr


Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass chronisch kranke Menschen und solche mit Pflegebedarf gegen Diskriminierung besser geschützt werden. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Donnerstag vom Plenum in die Ausschüsse überwiesen wurde. Ziel ist die Aufnahme chronischer Erkrankungen als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Das AGG helfe zwar, viele Diskriminierungen zu verringern, erklären die Abgeordneten in ihrem Antrag – dennoch weise es noch zahlreiche Lücken auf: etwa ein ausreichender Diskriminierungsschutz für chronisch erkrankte Menschen und Menschen mit Pflegebedarf. Anders als in vielen anderen Ländern Europas seien Diskriminierungen aufgrund des Gesundheitszustands in Deutschland nicht ausdrücklich benannter Bestandteil des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes. Mit einer Änderung des AGG wollen die Abgeordneten diese Diskriminierungsschutzlücke schließen.

Begründet wird die angestrebte Änderung des Gesetzes im Wesentlichen mit der Kündigungsschutzklage eines an einer symptomlosen HIV-Infektion erkrankten Chemielaboranten gegen ein Pharmaunternehmen, das intravenös zu verabreichende Arzneimittel herstellt. Wenige Tage nach Arbeitsbeginn hatte der Chemielaborant den Betriebsarzt auf seine HIV-Infektion hingewiesen – und weil der Betriebsarzt Bedenken gegen seinen Einsatz im Reinraum hatte, kündigte das Unternehmen ihn. In den ersten beiden Instanzen blieb die Klage des Laboranten erfolglos – „erst das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigung für rechtswidrig erklärt“, kritisieren die Abgeordneten.

Mit der AGG-Änderung sollte nach Meinung der Linken eine Klarstellung erfolgen, dass gesundheitlich beeinträchtigte Menschen ebenso wie Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Pflegebedarf durch das AGG geschützt sind. Bereits in der letzten Wahlperiode hatte die Partei einen ähnlichen Antrag eingebracht. Dieser war abgelehnt worden, unter anderem weil chronisch Kranke aus Sicht der Union bereits heute unter das Tatbestandsmerkmal „Behinderung“ subsumiert werden können. Die Ausschüsse für Recht und Verbraucherschutz, für Arbeit und Soziales, für Verteidigung und für Gesundheit werden nun erneut über diese Frage diskutieren.


Juliane Ziegler


Das könnte Sie auch interessieren

Aktualisierte Coronavirus-Impfverordnung

Geimpft nach Vorerkrankung – wer ist wann dran?

Wie muss eine korrekte Stellenausschreibung heute aussehen?

Das dritte Geschlecht nicht vergessen

Der Verein arbeitet gegen Diskriminierung und Vorurteile im Alltag

Die Deutsche Aidshilfe wird 40

1. Dezember: Welt-Aids-Tag

Gesamtzahl der HIV-Infizierten steigt

BZgA-Kampagne „Gib Aids keine Chance“

Beim Schutz vor HIV und Aids nicht nachlassen!