Krankenkassenbeiträge

BVA warnt vor Tankstellen-Preiswettbewerb

Berlin - 04.12.2014, 15:42 Uhr


Während der Preiskampf zwischen den einzelnen Krankenkassen beginnt, fordert der Präsident des Bundesversicherungsamtes (BVA), Dr. Maximilian Gaßner, den ab 2015 individuell zu erhebenden Zusatzbeitrag nicht bis auf die zweite Stelle nach dem Komma festzulegen. Das sei zwar zulässig, aber wettbewerblich verfehlt und fördere den „reinen Preiswettbewerb wie an der Tankstelle“.

Zum 1. Januar 2015 sinkt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von derzeit 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Die einzelnen Kassen können zudem individuelle – und prozentual zu erhebende – Zusatzbeiträge einführen. Nach einer ersten Einschätzung geht Gaßner davon aus, dass die meisten GKV-Versicherten mit einem Zusatzbeitragssatz von 0,9  Prozent rechnen müssen. Bei vielen Kassen könne der Zusatzbeitragssatz aber auch geringer ausfallen, so Gaßner. „Voraussichtlich werden auch einige Krankenkassen mehr als 0,9 Prozent nehmen müssen.“ Im Durchschnitt erwartet er für das neue Jahr eine Beitragssatzbelastung, die leicht unterhalb des derzeitigen Beitragssatzes von 15,5 Prozent liegt.

Beitragssätze und Zusatzbeiträge 2015

Immer mehr Kassen haben inzwischen ihren individuellen Beitragssatz samt Zusatzbeitrag für 2015 verkündet. Laut einer ersten Übersicht der „Ärzte Zeitung“ werden die BKK MEM, AOK Sachsen-Anhalt und AOK Plus bei 14,9 Prozent liegen, die BKK firmus, BKK exklusiv und Bosch BKK bei 15,2 Prozent, die BKK Gildemeister Seidensticker, actimonda BKK und die BIG direkt gesund bei 15,3 Prozent und die WMF BKK sowie die AOK Bayern bei 15,5 Prozent. Die Kassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die jeweilige Höhe ihres Beitragssatzes zu informieren – dazu gehört auch der Hinweis, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erheben muss.

BVA: Kassenwechsel nicht übereilen!

Versicherte sollten einen Krankenkassenwechsel allerdings nicht allein von der Höhe der Zusatzbeitragssätze abhängig machen, warnt der BVA-Präsident erneut. „Man darf bei den jetzigen Zahlen nicht vergessen, dass sehr viele Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen über die teilweise gut gefüllten Rücklagen subventioniert werden. Dies bedeutet, dass sich das Bild in Folge der Ausgabendynamik in den nächsten Jahren ändern und vor allem verschieben wird.“ Das BVA – Aufsichtsbehörde aller bundesweit agierenden Krankenkassen – hatte bereits im November vor einem voreiligen Wechsel gewarnt. Für „Panik zum Jahresende“ bestehe kein Anlass.


Juliane Ziegler


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