Kriminalitätsbekämpfung

Lang ersehntes Anti-Doping-Gesetz

Berlin - 13.11.2014, 12:08 Uhr


Lange wurde über ein Anti-Doping-Gesetz diskutiert, seit Mittwoch liegt der Entwurf vor: Er nimmt nicht nur die Hintermänner, sondern auch die dopenden Athleten selbst ins Visier. „Dieses Gesetz ist ein Meilenstein im Anti-Doping-Kampf“, erklärte Justizminister Heiko Maas (SPD). Es sei „ein Statement für sauberen Sport und eine Kampfansage an Doper“. Das Gesetz soll im kommenden Jahr verabschiedet werden.

Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung eines neuen Stammgesetzes vor, das die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung bündeln wird: Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote und Strafbewehrungen werden in das Anti-Doping-Gesetz überführt. Dabei sollen die bisherigen Verbote durch neue Tatbegehungsweisen sowie die ausdrückliche Erfassung von Dopingmethoden erweitert werden. Erstmalig soll Selbstdoping für Leistungssportler strafbewehrt (bis zu drei Jahre Haft) sowie Erwerb und Besitz von Dopingmitteln unabhängig von der Menge unter Strafe gestellt werden.

Die staatliche Dopingbekämpfung mit strafrechtlichen Mitteln soll allerdings die der Sportverbände und der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) nicht ersetzen oder beeinträchtigen. Die Sportgerichtsbarkeit wird im Gesetzentwurf ausdrücklich für zulässig erklärt. Darüber hinaus wird Gerichten und Staatsanwaltschaften durch das Gesetz ermöglicht, der NADA personenbezogene Daten aus Strafverfahren zu übermitteln. Zudem werden Vorschriften für die NADA geschaffen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten.

Regelungen unzureichend

Neben Lob dafür, dass endlich ein Anti-Doping-Gesetz auf dem Tisch ist, gibt es durchaus Kritik an der konkreten Ausgestaltung: So wird etwa bemängelt, dass das Gesetz lediglich den strafrechtlichen Druck auf die Spitzensportler und Profis verstärke, nicht aber auf Amateure und Freizeitsportler. Zudem gibt es datenschutzrechtliche Bedenken: Ein Eingriff in das Grundrecht auf Datenschutz sei nur verfassungsgemäß, wenn er verhältnismäßig sei. Das sei derzeit aber nicht garantiert. Auch Regelungen zum Schutz von Whistleblowern, ohne die die geheim agierenden Doping-Strukturen zumeist kaum aufgedeckt werden könnten, seien nicht vorgesehen.

Die Linksfraktion verweist des Weiteren darauf, dass im Gesetzentwurf gesetzliche Vorgaben zur Prävention und zum Jugendschutz fehlen. Ebenso verbindliche Aussagen zur künftigen Finanzierung der NADA. Bei den Grünen vermisst man wiederum ein kritisches Hinterfragen der Ziele in der Sportförderung im Leistungssport: Wer im internationalen Wettbewerb nur auf Medaillen und Rekorde schiele und entsprechenden Druck auf die Athleten aufbaue, dürfe sich nicht wundern, mahnt die Fraktion, wenn Doping auch künftig ein ernstes Problem des Sports bleibe.


Juliane Ziegler