DAZ.online-Umfrage-Ergebnis

Apotheker gegen Preisdumping beim Verblistern

Stuttgart - 10.11.2014, 08:29 Uhr


Die Apothekerkammer des Saarlands hat in ihrer Berufsordnung das Preisdumping beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern verboten. Dieses Verbot findet in der Apothekerschaft Zustimmung: 58 Prozent finden es richtig, nur 14 Prozent lehnen es rundheraus ab. Das ergab eine Befragung auf DAZ.online.

In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die Apothekerkammer des Saarlands das Preisdumping beim Zweitverblistern bzw. Stellen von Arzneimitteln bekämpfen möchte. Die Berufsordnung verbietet den saarländischen Apothekern nun, diese Dienstleistungen kostenlos oder unter dem marktüblichen Preis anzubieten. Als marktüblicher Preis gilt dabei eine Gebühr von 1,50 Euro pro Wochenblister.

Bei einer Umfrage auf DAZ.online gaben insgesamt 58 Prozent an, dass sie dieses Verbot sinnvoll finden. Knapp die Hälfte von ihnen (28 % der Teilnehmer) stimmten der Aussage zu, dass Preisdumping unkollegial ist und deswegen in der Berufsordnung zu ächten sei. 30 Prozent finden das Verbot richtig, halten allerdings die Preisschwelle von 1,50 Euro für zu niedrig. Dazu kommen elf Prozent, die der Meinung sind, dass das Verbot keine Wirkung haben wird, da es zu leicht zu umgehen ist.

Immerhin 17 Prozent halten das Verblistern generell für einen Holzweg und würden ein Verbot begrüßen. Jeweils sieben Prozent stimmen den Aussagen zu, dass es der kaufmännischen Entscheidung des Apothekers obliegen sollte, ob und zu welchem Preis er sich eine Dienstleistung bezahlen lässt, und dass die Kammern endlich ihren Widerstand gegen das patientenindividuelle Verblistern aufgeben sollten.

Auch Verbände begrüßen das Verbot

Auch der Bundesverband patientenindividueller Arzneimittelverblisterer BPAV, Hans Werner Holdermann, begrüßt das Verbot. Zwar werde es wohl „ein stumpfes Schwert“ bleiben, sagte Holdermann der Apotheker Zeitung (AZ), nichtsdestotrotz begrüße der Blisterverband jede Maßnahme, die die Durchsetzung der Preisspannenverordnung auch beim Verblistern zum Ziel habe. Auch der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) hält Preisdumping beim Verblistern für unrechtmäßig.

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Dr. Benjamin Wessinger


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