Justizministerkonferenz

„Legal Highs“ gruppenweise verbieten

Berlin - 06.11.2014, 17:10 Uhr


Schon lange wird diskutiert, wie der Vertrieb neuer psychoaktiver Substanzen wirksam unterbunden werden können. Derzeit besteht eine gefährliche Strafbarkeitslücke, finden die Justizminister der Länder und haben einen Beschluss gefasst: Der Bundesjustizminister soll mit dem Bundesgesundheitsminister Regelungsvorschläge erarbeiten – etwa, indem „Legal Highs“ in der Gruppe statt einzeln verboten werden. Ein weiteres Thema der Konferenz war die Korruption im Gesundheitswesen.

„Wir stellen im Bereich der strafrechtlichen Verfahren zur Betäubungsmittelkriminalität fest, dass der Phantasie hier leider keine Grenzen gesetzt sind“, erklärte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) heute in Berlin. Es gebe immer neue chemische Stoffe. Allerdings bestehe eine Strafbarkeitslücke: Der Europäische Gerichtshof entschied im Juli, dass nur die Substanzen, die in der entsprechenden Liste aufgeführt sind, tatsächlich auch zu einer strafrechtlichen Verantwortung führen können. „Wir haben uns daher dafür ausgesprochen, dass diese Strafbarkeitslücke geschlossen wird.“ Dabei denken die Justizminister an eine Art Stoffgruppenstrafbarkeit, „um dieses Hase-und-Igel-Spiel zu beenden“: Immer dann, wenn eine Substanz als strafbar festgestellt wird, gibt es schon wieder eine neue, die leicht verändert, aber mindestens genauso gefährlich ist.

Korruption im Gesundheitswesen

Ein weiteres Thema der Justizministerkonferenz war die ebenfalls bestehende Strafbarkeitslücke bei den Regeln zur Korruption im Gesundheitswesen: Vor zwei Jahren entschied der Bundesgerichtshof, dass Vertragsärzte der GKV, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile für die Verordnung von Medikamenten entgegennehmen, nach geltendem Recht nicht wegen Bestechlichkeit strafbar sind (Pharmaunternehmen im Gegenzug auch nicht wegen Bestechung), während es angestellt tätige Ärzte sehr wohl sind (Pharmaunternehmen entsprechend) – ein „eklatanter Wertungswiderspruch“, betonte die Justizministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, Uta-Maria Kuder (CDU). Diese Gesetzeslücke soll daher nun ebenfalls geschlossen werden.

Die Justizminister der Länder haben daher einen Beschluss gefasst, der die Bedeutung einer strafrechtlichen Regelung, die Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen umfassend unter Strafe stellt, unterstreichen soll. Der Gesetzentwurf aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Diskussionsentwurf aus Bayern seien, so heißt es im Beschluss, geeignete Grundlagen für eine strafrechtliche Regelung. Allerdings arbeitet auch das Bundesjustizministerium bereits an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Man sei „sehr dankbar, dass das jetzt auf den Weg gebracht wird“, so Kuder. Die Länder wollen sich dabei in der nächsten Zeit gerne weiter einbringen.


Juliane Ziegler


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