Versorgungsstärkungsgesetz

Positives Feedback zum Entlassmanagement

Berlin - 16.10.2014, 13:56 Uhr


Beim Apothekertag forderten die Apotheker ein einheitliches Entlassrezept aus dem Krankenhaus, was bei der Ärzteschaft auf Widerstand stieß. Das Thema Entlassmanagement hat nun Eingang in den Referentenentwurf für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gefunden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt die geplanten Regelungen dazu „ausdrücklich“. Auch der Verband der Ersatzkassen und der BKK Dachverband sehen in dem Entwurf positive Ansätze.

„Der Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält gute Ansätze, die Situation der Patienten auf dem Land zu verbessern, dem Überangebot in den Ballungsgebieten entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung insgesamt zu optimieren“, erklärte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante ärztliche Versorgung in strukturschwachen Gebieten helfe, die medizinische Versorgung da sicherzustellen, wo sich künftig nicht mehr genug Ärzte in freier Praxis finden. In Bezug auf die überversorgten Regionen sei die Umwandlung der bisherigen Kann-Regelung zum Praxisaufkauf in eine Soll-Vorgabe eine Chance, überflüssige Praxissitze abzubauen.

Mit den vorgesehenen ambulanten Verordnungsmöglichkeiten der Krankenhausärzte bei Krankenhausentlassungen „haben die Kliniken bessere Instrumente beim Entlassmanagement“, unterstrich DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Durch das geplante Entlassmanagement soll der Übergang von der stationären Versorgung in den ambulanten Bereich für Patienten erleichtert werden. Der Entwurf sieht vor, dass GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung und DKG bis Ende 2015 Genaueres zur konkreten Ausgestaltung regeln sollen. Der BKK Dachverband begrüßte, dass Krankenkassen damit zukünftig stärker als bisher in den Prozess des Entlassmanagements einbezogen werden sollen.

Mit der geplanten Einführung einer Nutzenbewertung für Medizinprodukte hoher Risikoklassen, die im Entwurf ebenfalls vorgesehen ist und im Rahmen neuer Behandlungsmethoden im Krankenhaus zum Einsatz kommen soll, werde zwar „die richtige Richtung eingeschlagen“, findet die vdek-Vorstandsvorsitzende Elsner. Besser wäre ihrer Meinung nach aber eine generelle Nutzenbewertung für alle Hochrisikoprodukte. Demgegenüber verweist DKG-Hauptgeschäftsführer Baum darauf, dass die Einführung eines obligatorischen Nutzeneinschätzungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss eine neue Hürde für den Zugang von Innovationen in die Versorgung aufbaue.

Im Gesetzentwurf finden sich auch Regelungen zur Errichtung eines Innovationsfonds mit einem jährlichen Volumen von 300 Millionen Euro. Dieser könne einen „Schub für die Weiterentwicklung von sektorübergreifenden Versorgungsprojekten“ geben, heißt es beim BKK Dachverband. Allerdings sollten dabei nicht nur die „klassischen“ Schnittstellen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich besser gestellt werden, sondern es müsse auch eine Verzahnung mit anderen Leistungsbereichen, außerbetrieblichen und betrieblichen Lebenswelten sowie weiteren Sozialversicherungsträgern, möglich sein, mahnte der Verband.


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