Versorgungsstärkungsgesetz

Ärzte laufen Sturm: Abrissbirne der Freiberuflichkeit

Berlin - 14.10.2014, 11:48 Uhr


Während die Apotheker mit dem Entwurf für das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz weitgehend zufrieden sind, ist der Aufruhr in der Ärzteschaft groß. Von der „Abrissbirne der ärztlichen Freiberuflichkeit“ war letzte Woche die Rede. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht die flächendeckende ambulante Versorgung in Gefahr. Die Krankenhäuser sehen sich in ihrer Rolle gestärkt.

„Es wird mit diesem Gesetz nicht einfacher werden, die flächendeckende ambulante Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Die Handlungsfähigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen wird alles andere als gefördert. Zudem wird zusätzliche Bürokratie etabliert“, kritisiert der KBV-Vorstandvorsitzende, Dr. Andreas Gassen, den inzwischen vorliegenden Referentenentwurf. Er kritisiert vor allem die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), Arztsitze in sogenannten überversorgten Gebieten aufzukaufen.

Aber auch die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung stößt auf Ablehnung. Dazu erklärt KVB-Vorstand Regina Feldmann: „Das Gesetz setzt auf die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Dieses Rezept ist falsch. Zum einen suchen die Krankenhäuser selber händeringend nach Ärzten. Zum anderen muss man sich fragen, ob die von Politikern gemachten Bekenntnisse zur Freiberuflichkeit nur Lippenbekenntnisse gewesen sind. Kaum ein junger Arzt wird den Schritt in die Niederlassung in strukturschwache Regionen wagen, wenn er damit rechnen muss, dass dort Krankenhäuser für die ambulante Versorgung geöffnet oder kommunale Gebietskörperschaften Medizinische Versorgungszentren errichten werden.“

Positiv beurteilt der KBV-Vorstand hingegen den geplanten Wegfall von Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei veranlassten Leistungen. „Dieser Schritt ist richtig. Die Sorge vor Regressen stellen für Medizinstudenten eine große Hürde auf dem Weg zu einer möglichen Niederlassung dar“, so Feldmann.

Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, weist die KBV-Kritik zurück: „Dass Kliniken, die bisher bereits Zulassungen nach 116 b zur Behandlung schwerer Krankheiten haben, dies auch weiter tun können, ist vor dem Hintergrund der Nöte der Patienten einen Arzttermin zu erhalten, ein Gebot der Sicherstellung der medizinischen Versorgung.“

„Wenig Lichtblicke, viele Scheinlösungen“, sieht der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Dirk Heinrich, im GKV-VSG. „Zu den wenigen Lichtblicken gehört die Möglichkeit für Patienten, vor planbaren Operationen eine Zweitmeinung einzuholen und dass diese von den Krankenkassen auch bezahlt werden muss. Auch die verpflichtende Förderung für zertifizierte Netze ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber dies aus der Gesamtvergütung zu bezahlen, ist der völlig falsche Ansatz, da es sich um Innovation und nicht um Regelversorgung handelt. Auch die Förderung der Allgemeinmedizin, beispielsweise bei der Weiterbildung, ist ein guter Ansatz, aber die Förderung der Fachärzte, insbesondere im Bereich der Grundversorgung vermissen wir dagegen völlig.“

Insgesamt nähmen die staatlichen Eingriffe weiter zu, Bürokratie werde auf- statt abgebaut. „Viel Staat, weniger Freiheiten“, so das Fazit von Heinrich. Anstatt den freien Gesundheitsberufen mehr Freiheiten zu geben, baue der Staat seinen Einfluss aus: „Er greift auf verfassungsrechtlich höchst fragwürdige Weise in die Selbstverwaltung, noch dazu in ein demokratisch gewähltes Gremium während einer laufenden Wahlperiode, ein. Er baut seinen Einfluss bei der Integrierten Versorgung und beim Innovationsfonds aus. Dieses Gesetz ist eine Abrissbirne der ärztlichen Freiberuflichkeit“, erklärt Heinrich.

Als „erwartbar“ stuft hingegen der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, in einer ersten Reaktion den nun vorliegenden Referentenentwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes ein. „Das ist das pragmatische Abarbeiten des Koalitionsvertrages mit all seinen Schwächen und Stärken – nicht mehr und nicht weniger.“ Positiv bewertet der Hartmannbund die im Gesetzentwurf verankerte verpflichtende Förderung von Netzen und Kooperationen. Richtig sei auch die stärkere Förderung der Allgemeinmedizin.


Lothar Klein


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